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Uns Amtsblatt
Ausgabe 4/2024
Amt Schönberger Land
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Informationen aus den Kommunen und dem Amt

Amt Schönberger Land

- Der Gemeindewahlleiter -

Öffentliche Bekanntmachung über das Nachrücken einer Ersatzperson in die Gemeindevertretung Siemz-Niendorf

Gemäß § 46 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) wird festgestellt, dass der Sitz der mit Wirkung vom 01.03.2024 aus der Gemeindevertretung Siemz-Niendorf ausgeschiedenen Frau Inge Traulsen (Christlich Demokratische Union Deutschlands – CDU) entsprechend der Festlegung der Reihenfolge der Ersatzpersonen auf Grund des Gemeindewahlergebnisses in der Gemeinde Siemz-Niendorf am 25.05.2014 auf Frau Sylvia Mahlke übergeht. Frau Sylvia Mahlke lehnte die Wahl ab.

Somit geht der Sitz auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der CDU, Frau Susanne Bohnstedt, über. Frau Bohnstedt nahm die Wahl an. Der Übergang des Sitzes wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.

Gegen vorstehende Feststellung kann gemäß § 46 Abs. 4 i.V.m. § 35 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Siemz-Niendorf binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe Einspruch bei der Gemeindewahlleitung des Amtes Schönberger Land, Am Markt 15, 23923 Schönberg, erheben.

Schönberg, den 4. April 2024

gez. Sperling
Gemeindewahlleiter

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 4. April 2024 bekannt gemacht.