Der Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermögens 2022 der Stadt Dassow zum 31.12.2022 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Dassow geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Dassow hat das Ergebnis in seinem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 (i.d.F. vom 14.11.2023) der Stadt Dassow zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) obliegt die örtliche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde.
Die örtliche Prüfung umfasst, gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1, 3 bis 5 und 8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmungen haben wir den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, der Bilanz, dem Anhang sowie den Anlagen zum Jahresabschluss - unter Einbeziehung des Rechnungswesens für das
für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Die Prüfung des Rechnungswesens wurde im Umfang auf ein erforderliches Maß bezogen.
Unsere Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.
Im Ergebnis unserer Prüfung stellen wir zu den wirtschaftlichen Verhältnisse des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Dassow ergänzend fest:
| 73,7 | ||
| 0,0 | ||
| 99,7 | ||
| Langfristige Kreditverbindlichkeiten bestehen zum 31. Dezember 2022 in Höhe von | ||
| 0,3 |
Das städtebauliche Sondervermögen der Stadt Dassow ist zum Bilanzstichtag nicht überschuldet. Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bestehen nicht.
| Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2022 beträgt | 0,0 | |
| 0,0 | ||
| Zweckgebundene Ergebnisrücklagen wurden gebildet in Höhe von | T€ | 0,0 |
| Das Jahresergebnis 2022 beträgt nach Veränderung der Rücklagen | T€ | 0,0 |
| Der Ergebnisvortrag aus Haushaltsvorjahren beträgt | T€ | 0,0 |
Im Haushaltsjahr 2022 ist der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Abs. 2 (1) GemHVO-Doppik in der Ergebnisrechnung unter Berücksichtigung des Ergebnisvortrages aus Vorjahren gegeben.
Im Haushaltsjahr 2022 ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht gegeben, gemäß § 16 Abs. 2 (2) GemHVO- Doppik.
| 0,0 | ||
| Sie sind im Haushaltsjahr 2022 finanziert durch Investitionseinzahlungen | 13,5 | |
| 0,0 | ||
| 0,0 | ||
| Die Investitionskredite haben unter Berücksichtigung der Tilgung abgenommen um | T€ | 0,0 |
| T€ | 5,8 |
Über die Feststellungen hinaus hat die Prüfung keine weiteren Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung von Bedeutung sind.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.01.2024 beschlossen, der Stadtvertretung Dassow die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022 des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Dassow in der Fassung vom 14.11.2023 zu empfehlen.
Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschluss 2022 wurden der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 19.03.2024 bekanntgegeben.
Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschluss 2022 des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Dassow werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschluss 2022 und der Bestätigungsvermerk liegen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Dassow, 16.04.2024
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 18.04.2024 bekannt gemacht.