Titel Logo
Uns Amtsblatt
Ausgabe 4/2024
Amt Schönberger Land
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

3. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Siemz-Niendorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine vom 18. April 2024

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777 ff.), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. MV S. 467); der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Mai 2023 (GVOBl. M-V S. 650) und des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 4. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. August 2018 (GVOBl. M-V S. 338) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Siemz-Niendorf vom 21.03.2024 nachfolgende 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Siemz-Niendorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine erlassen:

Artikel 1

Änderung der Satzung

Die Satzung der Gemeinde Siemz-Niendorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine vom 07.11.2019 wird wie folgt geändert:

Der § 2 a (Beauftragung Dritter) wird angefügt und erhält folgende Fassung:

„Die Gemeinde Siemz-Niendorf beauftragt den Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Grevesmühlen mit der Ermittlung der Berechnungsgrundlage, der Gebührenberechnung, der Ausfertigung und Versendung von Gebührenbescheiden sowie der Entgegennahme der zu entrichtenden Gebühren.“

Der § 3 Abs. 2 Satz 1 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) erhält folgende Fassung:

„Die Gebühr beträgt ab dem Jahr 2024 22,38 €/ha.“

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Siemz-Niendorf, den 18. April 2024

gez. Anne Haberkorn

(Dienstsiegel)

Bürgermeisterin

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 18.04.2024 bekannt gemacht.