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Uns Amtsblatt
Ausgabe 4/2024
Amt Schönberger Land
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Anlage zu § 6 Abs. 1 zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung der Palmberg-Halle der Stadt Schönberg in der Rudolf-Hartmann-Straße 2 a gemäß Beschluss Stadtvertretung vom 19.03.2024

Die unter Punkt 1 - 10 benannten Entgelte werden zum Zeitpunkt der Rechnungslegung zzgl. der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer erhoben

 — gültig ab 01.04.2024

Schönberg, den 28.03.2024

gez. Korn

(Siegel)

Bürgermeister

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 11.04.2024 bekannt gemacht.