Titel Logo
Uns Amtsblatt
Ausgabe 4/2024
Amt Schönberger Land
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Selmsdorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine vom 18. April 2024

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777 ff.), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. MV S. 467); der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Mai 2023 (GVOBl. M-V S. 650) und des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 4. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. August 2018 (GVOBl. M-V S. 338) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Selmsdorf vom 07.03.2024 nachfolgende 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Selmsdorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine erlassen:

Artikel 1

Änderung der Satzung

Die Satzung der Gemeinde Selmsdorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine vom 02.04.2019 wird wie folgt geändert:

Der § 2 a (Beauftragung Dritter) wird angefügt und erhält folgende Fassung:

„Die Gemeinde Selmsdorf beauftragt den Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Grevesmühlen mit der Ermittlung der Berechnungsgrundlage, der Gebührenberechnung, der Ausfertigung und Versendung von Gebührenbescheiden sowie der Entgegennahme der zu entrichtenden Gebühren.“

Der § 3 Abs. 2 Satz 1 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) erhält folgende Fassung:

„Die Gebühr beträgt ab dem Jahr 2024 16,91 €/ha.“

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Selmsdorf, den 18. April 2024

gez. Marcus Kreft

(Dienstsiegel)

Bürgermeister

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 18.04.2024 bekannt gemacht.