Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Roduchelstorf zum 31.12.2022 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Roduchelstorf geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Roduchelstorf hat das Ergebnis in seinem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 (i.d.F. vom 30.10.2023) der Gemeinde Roduchelstorf zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1, 3 bis 5 und 8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmungen haben wir den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie den Anlagen zum Jahresabschluss - unter Einbeziehung des Rechnungswesens -der
für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Unsere Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.
| 1.316,3 | ||
| 57,4 | ||
| 93,8 | ||
| Langfristige Kreditverbindlichkeiten bestehen zum 31. Dezember 2022 in Höhe von | 69,1 | |
| 6,2 |
Die Gemeinde Roduchelstorf ist zum Bilanzstichtag nicht überschuldet.
| Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2022 beträgt | -35,3 | |
| 0,0 | ||
| Zweckgebundene Ergebnisrücklagen wurden gebildet in Höhe von | 0,0 | |
| Das Jahresergebnis 2022 beträgt nach Veränderung der Rücklagen | ||
| Der Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahren beträgt | T€ | -292,0 |
Im Haushaltsjahr 2022 ist der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik in der Ergebnisrechnung nicht gegeben.
| Die Finanzrechnung 2022 weist einen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | 26,5 | |
| die planmäßigen Tilgungen für Investitionskredite betragen in 2022 | 11,5 | |
| 15,0 |
Der Vortrag des Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen sowie der planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten aus Haushaltsvorjahre beträgt T€ -1,5
| 246,4 | ||
| Sie sind im Haushaltsjahr 2022 finanziert durch Investitionseinzahlungen | 161,8 | |
| 0,0 | ||
| durch Eigenmittel | 0,0 | |
| Die Investitionskredite haben unter Berücksichtigung der Tilgung abgenommen um | T€ | 11,5 |
| T€ | 99,5 |
Der Haushaltsausgleich, gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik ist in der Ergebnisrechnung nicht erreicht und in der Finanzrechnung für die Gemeinde Roduchelstorf zum Haushaltsjahr 2022 gegeben.
Die Gemeinde Roduchelstorf hat die 9. Fortführung zum Haushaltssicherungskonzept erstellt, dieses wurde am 04.03.2021 beschlossen und der Rechtsaufsicht mit dem Haushaltsplan 2021/2022 am 01.04.2021 vorgelegt. Die Genehmigung zum Haushaltsplan 2021/2022 erfolgt am 03.05.2021. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Roduchelstorf geben nach unserer Beurteilung keinen wesentlichen Anlass zu Besorgnis.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.11.2023 beschlossen, der Gemeindevertretung Roduchelstorf die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022 der Gemeinde Roduchelstorf in der Fassung vom 30.10.2023 zu empfehlen. Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlussprüfung 2022 wurden der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 26.03.2024 bekanntgegeben.
Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Roduchelstorf werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Prüfbericht und der Bestätigungsvermerk liegen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Schönberg, den 16.04.2024
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 18.04.2024 bekannt gemacht.