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Ausgabe 4/2026
Amt Schönberger Land
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2. Nachtragshaushaltsatzung der Stadt Dassow zum Doppelhaushalt 2025 - 2026

Aufgrund des § 45 i.V. § 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 24.03.2026 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 werden

 

 

 

1.

im Ergebnishaushalt

 

der Gesamtbetrag der Erträge

 

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

 

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

 

 

2.

im Finanzhaushalt

 

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

 

 

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1

 

 

der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

 

 

 

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

 

 

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

 

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

festgesetzt.

____________

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt

 

von bisher 0 EUR

auf 300.700 EUR

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt:

 

von bisher 900.000 EUR

auf 790.000 EUR

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für Realsteuern bleiben unverändert bestehen.

§ 6

Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

Bleibt unverändert bestehen.

§ 7

Wertgrenzen

Bleibt unverändert bestehen.

§ 8

Bewirtschaftungsregeln

Bleibt unverändert bestehen.

Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich.

Dassow, den 1. April 2026

gez. Kerstin Weiss

(Siegel)

Bürgermeisterin

 

Hinweis:

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung zur 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Dassow für die Haushaltsjahre 2025/2026 wurde am 01.04.2026 mit folgenden Entscheidungen erteilt:

Verpflichtungsermächtigungen

Gemäß § 54 Abs. 4 KV M-V wird der in § 3 der Nachtragssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 300.700 EUR vollständig genehmigt. Weitere genehmigungsbedürftige Festsetzungen sind in der 2. Nachtragshaushaltssatzung zum Doppelhaushalt 2025/2026 nicht enthalten.

Die Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme an 7 Tagen nach Bekanntmachung im Amtsgebäude in Schönberg, Amtsstraße 2 während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

gez. Kerstin Weiss
Bürgermeisterin

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 02.04.2026 bekannt gemacht.