Aufgrund des § 45 i.V. § 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 24.03.2026 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 werden
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| von bisher EUR | auf EUR |
| 1. | im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 9.644.100 | 9.103.600 | |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 7.202.700 | 9.000.900 | |
| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 2.441.400 | 102.700 | |
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| 2. | im Finanzhaushalt | |||
| a) | der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 9.099.400 | 7.972.800 |
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| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 | 8.586.100 | 9.325.400 |
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| der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | 513.300 | -1.352.600 |
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| b) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 3.531.700 | 4.185.600 |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 3.531.700 | 4.185.600 |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 0 | 0 |
festgesetzt.
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1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt | ||
| von bisher 0 EUR | auf 300.700 EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt: | ||
| von bisher 900.000 EUR | auf 790.000 EUR |
Die Hebesätze für Realsteuern bleiben unverändert bestehen.
Bleibt unverändert bestehen.
Bleibt unverändert bestehen.
Bleibt unverändert bestehen.
Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich.
Dassow, den 1. April 2026
gez. Kerstin Weiss | (Siegel) |
Bürgermeisterin |
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Die rechtsaufsichtliche Genehmigung zur 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Dassow für die Haushaltsjahre 2025/2026 wurde am 01.04.2026 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
Verpflichtungsermächtigungen
Gemäß § 54 Abs. 4 KV M-V wird der in § 3 der Nachtragssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 300.700 EUR vollständig genehmigt. Weitere genehmigungsbedürftige Festsetzungen sind in der 2. Nachtragshaushaltssatzung zum Doppelhaushalt 2025/2026 nicht enthalten.
Die Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme an 7 Tagen nach Bekanntmachung im Amtsgebäude in Schönberg, Amtsstraße 2 während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 02.04.2026 bekannt gemacht.