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Uns Amtsblatt
Ausgabe 5/2023
Amt Schönberger Land
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Bekanntmachung

Bestätigungsvermerk und Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Schönberg vom 06.03.2023 über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Schönberg

Der Jahresabschluss der Stadt Schönberg zum 31.12.2019 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Schönberg abschließend geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Schönberg hat das Ergebnis in seinem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 (i.d.F. vom 10.01.2023) der Stadt Schönberg zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Bestätigungsvermerk

Gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) obliegt die örtliche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde.

Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1, 3 bis 5 und 8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmungen haben wir den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang, dem Rechenschaftsbericht sowie den Anlagen zum Jahresabschluss - unter Einbeziehung des Rechnungswesens der

Stadt Schönberg

für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Das Rechnungswesen und der Jahresabschluss sowie die Anlagen zum Jahresabschluss gemäß § 60 KV M-V und der §§ 24 bis 53 GemHVO-Doppik wurde von der Verwaltung des Amtes Schönberger Land unter Gesamtverantwortung des Amtsvorstehers und des Bürgermeisters erstellt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss sowie der Anlagen zum Jahresabschluss unter Einbeziehung des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Verhältnisse der Stadt Schönberg abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung unter Beachtung des § 3 a KPG vorgenommen. Die Prüfung haben wir so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss und die Anlagen zum Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Schönberg sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Rechnungswesen, in der Buchführung, im Jahresabschluss und in den Anlagen zum Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung des Rechnungswesens wurde im Umfang auf ein erforderliches Maß bezogen. Die Prüfung wurde insbesondere die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit, die Erteilung der Kassenanordnung, das eigene Rechnungswesen der Stadt Schönberg, die Berücksichtigung von Entscheidungen des Bürgermeisters hinsichtlich des Rechnungswesens einbezogen.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsvorschriften und der wesentlichen Einschätzung der Verwaltung der Stadt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und der Anlagen zum Jahresabschluss. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse und uns erteilten Auskünfte entsprechen der Jahresabschluss und die dem Jahresabschluss erläuternden Anlagen den Vorschriften des § 60 KV MV und der §§ 24 bis 48 sowie der §§ 50 bis 53 GemHVO-Doppik sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Schönberg.

Im Ergebnis unserer Prüfung stellen wir zu den wirtschaftlichen Verhältnisse der Stadt Schönberg ergänzend fest:

Die Stadt Schönberg ist zum Bilanzstichtag nicht überschuldet. Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bestehen nicht.

Unter Berücksichtigung des Ergebnisvortrages aus den Haushaltsvorjahren ist im Haushaltsjahr 2019 ein Haushaltsausgleich, gemäß § 16 Abs. 2 (1) GemHVO-Doppik in der Ergebnisrechnung gegeben.

Unter Berücksichtigung des Vortrags aus Haushaltsvorjahren ist im Haushaltsjahr 2019 der Haushaltsausgleich, gemäß § 16 Abs. 2 (2) GemHVO-Doppik in der Finanzrechnung gegeben.

Die Stadt Schönberg hat mit Datum vom 27.03.2019 ein Haushaltssicherungskonzept erstellt, dieses wurde am 25.04.2019 durch die Stadtvertretung beschlossen und am 13.06.2019 der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des LK NWM im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan 2019 vorgelegt. Die Haushaltssatzung wurde am 02.07.2019 durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des LK NWM genehmigt.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Stadt Schönberg geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen, obwohl die Liquidation für die folgenden Haushaltsjahre nicht mehr als ausreichend angesehen werden kann. Über die Feststellungen hinaus hat die Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung von größerer Bedeutung sind.

Schönberg, 06.03.2023

gez. Manuela Backer
Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses
der Stadt Schönberg

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.03.2023 beschlossen, der Stadtvertretung Schönberg die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2019 der Stadt Schönberg in der Fassung vom 10.01.2023 zu empfehlen. Der Bestätigungsvermerk und der Prüfbericht zur Jahresabschlussprüfung 2019 wurden der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 20.04.2023 bekanntgegeben.

Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschluss 2019 der Stadt Schönberg werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Prüfbericht und der Bestätigungsvermerk liegen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Schönberg, den 09.05.2023

gez. Stephan Korn
Bürgermeister
der Stadt Schönberg

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 16.05.2023 bekannt gemacht.