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Uns Amtsblatt
Ausgabe 5/2023
Amt Schönberger Land
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Bekanntmachung

Bestätigungsvermerk und der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom 29.03.2023 über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Lüdersdorf

Der Jahresabschluss der Gemeinde Lüdersdorf zum 31.12.2021 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Lüdersdorf geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 (i.d.F. vom 20.03.2023) zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Bestätigungsvermerk

Gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) obliegt die örtliche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde.

Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1, 3 bis 5 und 8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmungen haben wir den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie den Anlagen zum Jahresabschluss - unter Einbeziehung des Rechnungswesens der

Gemeinde Lüdersdorf

für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Das Rechnungswesen und der Jahresabschluss sowie die Anlagen zum Jahresabschluss gemäß § 60 KV M-V und der §§ 24 bis 53a GemHVO-Doppik wurde von der Verwaltung des Amtes Schönberger Land unter Gesamtverantwortung des Amtsvorstehers und des Bürgermeisters erstellt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss sowie der Anlagen zum Jahresabschluss unter Einbeziehung des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Lüdersdorf abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung unter Beachtung des § 3 a KPG vorgenommen. Die Prüfung haben wir so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss und die Anlagen zum Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde Lüdersdorf sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Rechnungswesen, in der Buchführung, im Jahresabschluss und in den Anlagen zum Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung des Rechnungswesens wurde im Umfang auf ein erforderliches Maß beschränkt. Zu Prüfung wurde insbesondere die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit, die Erteilung der Kassenanordnung, das eigene Rechnungswesen der Gemeinde Lüdersdorf, die Berücksichtigung von Entscheidungen des Bürgermeisters hinsichtlich des Rechnungswesens einbezogen.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsvorschriften und der wesentlichen Einschätzung der Verwaltung der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und der Anlagen zum Jahresabschluss. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse und uns erteilten Auskünfte entsprechen der Jahresabschluss und die dem Jahresabschluss erläuternden Anlagen den Vorschriften des § 60 KV MV und der §§ 24 bis 48 sowie der §§ 50 bis 53a GemHVO-Doppik sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Lüdersdorf.

Im Ergebnis unserer Prüfung stellen wir zu den wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Lüdersdorf ergänzend fest:

Die Gemeinde Lüdersdorf ist zum Bilanzstichtag nicht überschuldet. Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bestehen nicht.

Im Haushaltsjahr 2021 ist der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik in der Ergebnisrechnung unter Berücksichtigung des Ergebnisvortrages aus den HH-Vorjahren gegeben.

Unter Berücksichtigung des Vortrags aus Haushaltsvorjahren ist im Haushaltsjahr 2021 der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung gegeben, der Haushaltsausgleich ist damit insgesamt erreicht.

Der Haushaltsausgleich der Gemeinde Lüdersdorf ist für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik in der Ergebnis- und Finanzrechnung gegeben. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Lüdersdorf geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu Beanstandungen.

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf hat am 26.01.2021 die 9. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes beschlossen und mit der Haushaltssatzung 2021 beim Landkreis NWM, untere Rechtsaufsichtbehörde eingereicht.

Über die Feststellungen hinaus hat die Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung von größerer Bedeutung sind.

Lüdersdorf, 29.03.2023

gez. Martin Schäfer
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
der Gemeinde Lüdersdorf

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.03.2023 beschlossen, der Gemeindevertretung Lüdersdorf die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2021 der Gemeinde Lüdersdorf in der Fassung vom 20.03.2023 zu empfehlen. Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 wurden der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 25.04.2023 bekanntgegeben.

Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Lüdersdorf werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 und der Bestätigungsvermerk liegen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Lüdersdorf, 09.05.2023

gez. Prof. Dr. Huzel
Bürgermeister
der Gemeinde Lüdersdorf

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 16.05.2023 bekannt gemacht.