Die am 22. März 2023 nach § 76 BauGB aufgestellte 3. Vorwegnahme der Entscheidung für das Umlegungsgebiet U 6811 „Wohnpark Bünsdorfer Weg" ist am 26. April 2023 unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung wird nach § 72 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2323 I Nr. 6) der bisherige Rechtszustand durch den in der Umlegungsregelung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.
Diese Bekanntmachung kann von den Betroffenen innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage nach dieser öffentlichen Bekanntmachung durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Schönberg, beim Vermessungsbüro Kerstin Siwek, Kanalstraße 20, 23970 Wismar oder bei der Stadt Schönberg, Am Markt 15, 23923 Schönberg zu erheben.
Schönberg, den 4. Mai 2023
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 16.05.2023 bekannt gemacht.