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Ausgabe 5/2024
Amt Schönberger Land
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Menzendorf

Aufgrund der § 45 i.V.m. §§ 47,48 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.03.2024 und nach Vorlage beim Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023/2024 werden

in 2023

in 2024

von bisher

EUR

auf

EUR

von bisher

EUR

auf

EUR

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

317.400

317.400

302.400

331.800

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

429.400

429.400

449.700

448.500

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

-112.000

-112.000

-147.300

-116.700

2.

im Finanzhaushalt

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

294.200

294.200

278.700

308.100

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1

378.700

378.700

415.200

414.000

der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

-84.500

-84.500

-136.500

-105.900

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

30.900

30.900

26.000

25.700

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

280.200

280.200

384.700

384.700

der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-249.300

-249.300

-358.700

-359.000

festgesetzt.

__________

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bleiben unverändert.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite

Die Höchstbeträge der Kassenkredite bleiben unverändert.

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

in 2023

in 2024

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen

(Grundsteuer A)

von bisher 360 v. H.

auf 360 v. H.

von bisher 360 v. H.

auf 360 v. H.

b)

für die Grundstücke(Grundsteuer B)

von bisher 410 v. H.

auf 410 v. H.

von bisher 410 v. H.

auf 410 v. H.

2.

Gewerbesteuer

von bisher 359 v. H.

auf 359 v. H.

von bisher 359 v. H.

auf 368 v. H.

§ 6

Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert.

§ 7

Wertgrenzen

Die Regelungen bleiben unverändert.

§ 8

Bewirtschaftungsregeln

Die Regelungen bleiben unverändert.

Nachrichtliche Angaben:

Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 18.04.2024 erteilt.

Menzendorf, den 22. April 2024

gez. Goerke
Bürgermeisterin
Hinweis:

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 25.03.2024 angezeigt worden. Die mit Haushaltsverfügung vom 21.02.2023 erteilten rechtsaufsichtlichen Genehmigungen des Doppelhaushaltes 2023/2024 bleiben aufrechterhalten. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme während der Sprechzeiten im Amt Schönberger Land, im Amtsgebäude in Dassow, Grevesmühlener Straße 17 b in Dassow öffentlich aus.

Menzendorf, den 22. April 2024

gez. Lenschow
Amtsvorsteher

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 22.04.2024 bekannt gemacht.