Aufgrund der § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 30.04.2024 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Nachtrags-haushaltssatzung erlassen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 werden
|
|
|
| von bisher EUR | auf EUR |
| 1. | im Ergebnishaushalt |
|
| |
|
|
| der Gesamtbetrag der Erträge | 8.197.700 | 8.936.400 |
|
|
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 11.071.000 | 11.650.800 |
|
|
| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -1.381.100 | -1.272.800 |
| 2. | im Finanzhaushalt |
|
| |
|
| a) | der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 7.652.900 | 8.391.600 |
|
|
| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 | 11.288.100 | 15.243.000 |
|
|
| der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | -3.635.200 | -6.851.400 |
|
| b) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 1.941.400 | 5.498.300 |
|
|
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 1.941.400 | 5.498.300 |
|
|
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 0 | 0 |
festgesetzt.
__________
1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag bleibt unverändert.
Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 8,5 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Bleibt unverändert.
Bleibt unverändert.
Nachrichtliche Angaben:
Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich
| 1. | zum Ergebnishaushalt |
| |
|
| das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | von bisher voraussichtl. | 3.841.165 EUR |
|
|
| auf voraussichtlich | 3.949.465 EUR |
| 2. | zum Finanzhaushalt |
| |
|
| der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | von bisher voraussichtl. | 6.401.419 EUR |
|
|
| auf voraussichtlich | 3.185.219 EUR |
| 3. | zum Eigenkapital |
|
|
|
| der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | von bisher voraussichtl. | 25.193.414 EUR |
|
|
| auf voraussichtlich | 25.301.441 EUR |
Dassow, den 14.05.2024
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2023/2024 ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.05.2024 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme an 7 Tagen nach Bekanntmachung im Amtsgebäude in Dassow, Grevesmühlener Straße 17b während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Die Nachtragshaushaltssatzung wird auf der Internetseite https:/www.schoenberger-land.de/Amt-Schönberger-Land/Bekanntmachungen am 14.05.2024 öffentlich bekannt gemacht.