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Ausgabe 5/2024
Amt Schönberger Land
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Dassow

Aufgrund der § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 30.04.2024 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Nachtrags-haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1

der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

festgesetzt.

__________

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag bleibt unverändert.

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.

§ 6

Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 8,5 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7

Wertgrenzen

Bleibt unverändert.

§ 8

Bewirtschaftungsregeln

Bleibt unverändert.

Nachrichtliche Angaben:

Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich

1.

zum Ergebnishaushalt

das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

2.

zum Finanzhaushalt

der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

3.

zum Eigenkapital

der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

Dassow, den 14.05.2024

gez. Annett Pahl
Bürgermeisterin
Hinweis:

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2023/2024 ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.05.2024 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme an 7 Tagen nach Bekanntmachung im Amtsgebäude in Dassow, Grevesmühlener Straße 17b während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Die Nachtragshaushaltssatzung wird auf der Internetseite https:/www.schoenberger-land.de/Amt-Schönberger-Land/Bekanntmachungen am 14.05.2024 öffentlich bekannt gemacht.

gez. Lenschow
Amtsvorsteher