Aufgrund der §§ 5 und 44 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 2011 S. 777), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777, 833) sowie der §§ 21, 22 und 24 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Mai 2011 (GVOBI. M-V S. 323, 324) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Selmsdorf vom 11. April 2024 nachfolgende Satzung erlassen:
Die Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Selmsdorf und über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung (Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung) 17. März 2014 wird wie folgt geändert.
| Die Anlage 1: | Verteilung der Wahlplakate in der Gemeinde Selmsdorf sowie deren Ortsteile: |
| Selmsdorf Schulstraße, gegenüber Hausnummer 6, Grünfläche Sporthalle |
| Selmsdorf Lindenstraße, Grünfläche zwischen Hausnummer 8 und 10 |
| diese Standorte werden gestrichen. | |
| Folgende neue Fassung: | |
| Selmsdorf Standort am Wertstoffsammelplatz Mühlenbruch |
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 30.04.2024 bekannt gemacht.