Titel Logo
Uns Amtsblatt
Ausgabe 5/2025
Amt Schönberger Land
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Pachtausschreibung

Die Gemeinde Lüdersdorf schreibt entsprechend Ihrer „Richtlinie zur Vergabe von landwirtschaftlich genutztem Pachtland der Gemeinde Lüdersdorf“ vom 12.05.2022 nachfolgend aufgeführte gemeindliche Grundstück zur Verpachtung ab 01.10.2025 aus:

Für die landwirtschaftlichen Flächen Nutzungsart „Grünland“ wird ein Jahrespachtzins in Höhe von 182,00 €/ha und für die Nutzungsart „Ackerland“ 461 €/ha aufgerufen.

Hinweis zur Verpachtung der Gemarkung Herrnburg, Flur 2, Flurstück 2:

Gemäß Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6a der Gemeinde Lüdersdorf „Flohmarktgelände in Herrnburg“ sind auf dem Pachtgegenstand auf 2,35 ha Maßnahmen zu Erhalt von Trockenrasenstandorten durchzuführen. Die festgelegte Fläche ist extensiv zu beweiden und dauerhaft aus der landwirtschaftlichen Nutzung zu nehmen. Im Zuge weiterer Entwicklungsmaßnahmen ist es auch künftig möglich, dass Teilflächen dieses Flurstückes als Ausgleichsmaßnahmen zugeordnet werden. Diese Regelung wird in einem Pachtvertrag gesondert vereinbart.

Bitte beachten Sie die Ausschreibungsbedingungen und die Voraussetzungen zur Gebotsabgabe.

Eine gemeinsame Vorortbesichtigung der Pachtfläche(n) wird nicht angeboten.

Wenn Sie weitere Informationen zu den Pachtflächen benötigen (z.B. Lageplan), wenden Sie sich an die Abt. Liegenschaften beim Amt Schönberger Land, Tel. 038828 330-1408.

2.

Abgabefrist und Abgabeort

4.1

Abgabefrist:

31.07.2025, 12:00 Uhr

4.2

Abgabeort:

Amt Schönberger Land

Am Markt 15

23923 Schönberg

3.

Vergabekriterien

Bei der Vergabe wird § V - Vergabekriterien der „Richtlinie zur Vergabe von landwirtschaftlichem Pachtland der Gemeinde Lüdersdorf“ vom 12.05.2022 (Anlage 2) berücksichtigt:

-

Örtliche Nähe des Pachtbetriebes

-

Pachtpreis

-

Haupt- / Nebenerwerbslandwirt

-

Junglandwirt (max. 5 Jahre nach Betriebsgründung)

-

Ökologische Bewirtschaftung

Der Pachtinteressent hat für die Abgabe des Pachtgebotes die Anlage 1 zu verwenden und diese vollständig auszufüllen. Die Angaben auf dem Erfassungsbogen sind auf Verlangen der Gemeinde Lüdersdorf nachzuweisen.

Nicht wahrheitsgemäße Angaben durch den Pachtinteressenten können zum Ausschluss von der Vergabe führen.

4.

Besondere Vertragsbedingungen / Hinweise:

-

Das Pachtgebot ist in einem verschlossenen Umschlag am o.g. Abgabeort einzureichen und ausreichend als „Pachtgebot Lüdersdorf“ zu kennzeichnen.

-

Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe des Pachtgegenstandes auf Grund dieser Veröffentlichung besteht nicht.

-

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Für den Inhalt und die Richtigkeit der Unterlagen wird jedoch jegliche Haftung ausgeschlossen.

Für Rückfragen steht Ihnen das

Amt Schönberger Land

Fachbereich IV – Bauen und Gemeindeentwicklung

- Abt. Liegenschaften –

gerne zur Verfügung.

Anlage 1

- Pachtgebot -

Hinweis:

Das Pachtgebot ist in einem verschlossenen Umschlag an dem in der Pachtausschreibung benannten Abgabeort einzureichen und ausreichend als „Pachtgebot Lüdersdorf“ zu kennzeichnen!

Weitere Angaben zum Bieter (Bitte Zutreffendes ankreuzen):

Haupt-Betriebssitz

□ Haupterwerbslandwirt

□ Nebenerwerbslandwirt

□ Junglandwirt

□ Ökologische Bewirtschaftung

Mir ist bekannt, dass

-

nicht wahrheitsgemäße Angaben zum Ausschluss von der Vergabe führen können

-

zu spät eingereichte oder unvollständig ausgefüllte Pachtgebote bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden

-

die Angaben auf diesem Erfassungsbogen auf Verlangen der Gemeinde Lüdersdorf nachzuweisen sind.

Weiterhin erkläre ich meine vorbehaltlose Bereitschaft zur Zahlung des geforderten Pachtzinses.

____________________

__________________________

Ort, Datum

Unterschrift

Ist das Pachtgebot nicht an dieser Stelle unterschrieben, so wird es von der Vergabe ausgeschlossen!