Der Jahresabschluss 2023 der Stadt Dassow zum 31.12.2023 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Dassow geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Dassow hat das Ergebnis in seinem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 (i.d.F. vom 20.02.2025) der Stadt Dassow zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
Gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) obliegt die örtliche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde
Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1, 3 bis 5 und 8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmungen haben wir den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie den Anlagen zum Jahresabschluss - unter Einbeziehung des Rechnungswesens der
Stadt Dassow
für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Das Rechnungswesen und der Jahresabschluss sowie die Anlagen zum Jahresabschluss gemäß § 60 KV M-V und der §§ 24 bis 53a GemHVO-Doppik wurden von der Verwaltung des Amtes Schönberger Land unter Gesamtverantwortung des Amtsvorstehers und des Bürgermeisters erstellt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss sowie der Anlagen zum Jahresabschluss unter Einbeziehung des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Verhältnisse der Stadt Dassow abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung unter Beachtung des § 3 a KPG vorgenommen. Die Prüfung haben wir so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss und die Anlagen zum Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Dassow sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Rechnungswesen, in der Buchführung, im Jahresabschluss und in den Anlagen zum Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Für die Stadt Dassow besorgt die Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land gemäß § 127 Abs. 2 KV M-V die Kassengeschäfte und führt das Rechnungswesen.
Die Prüfung des Rechnungswesens wurde im Umfang auf ein erforderliches Maß bezogen. Bei der Prüfung wurden insbesondere die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit, die Erteilung der Kassenanordnung, das eigene Rechnungswesen der Stadt Dassow, die Berücksichtigung von Entscheidungen der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters hinsichtlich des Rechnungswesens einbezogen.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsvorschriften und der wesentlichen Einschätzung der Verwaltung der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und der Anlagen zum Jahresabschluss. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse und uns erteilten Auskünfte entsprechen der Jahresabschluss und die dem Jahresabschluss erläuternden Anlagen den Vorschriften des § 60 KV MV und der §§ 24 bis 48 sowie der §§ 50 bis 53 a GemHVO-Doppik sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Dassow.
Im Ergebnis unserer Prüfung stellen wir zu den wirtschaftlichen Verhältnisse der Stadt Dassow ergänzend fest:
| Das Vermögen (Bilanzsumme) beträgt zum 31. Dezember 2023 | T€ 46.061,8 |
| Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31. Dezember 2023 | % 59,6 |
| Das wirtschaftliche Eigenkapital (unter Einbeziehung der Sonderposten) beträgt zum Gesamtvermögen zum 31. Dezember 2023 | % 97,5 |
| Langfristige Kreditverbindlichkeiten bestehen zum 31. Dezember 2023 in Höhe von | T€ 766,3 |
| Die Verbindlichkeitenquote (kurzfristiges und langfristiges Fremdkapital) beträgt zum 31. Dezember 2023 | % 2,5 |
Die Stadt Dassow ist zum Bilanzstichtag nicht überschuldet. Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bestehen nicht.
| Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2023 beträgt: | T€ 1.961,8 |
| Entnahmen aus den Rücklagen erfolgten in Höhe von | T€ 14,3 |
| Das Jahresergebnis 2023 beträgt nach Veränderung der Rücklagen | T€ 1.976,1 |
| Der Ergebnisvortrag aus Haushaltsvorjahren beträgt | T€ 3.693,5 |
Im Haushaltsjahr 2023 ist der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik in der Ergebnisrechnung unter der Berücksichtigung des Ergebnisvortrages gegeben.
| Die Finanzrechnung 2023 weist einen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen in Höhe von: | T€ 2.277,6 |
| aus dem Vorjahr sind gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik vorzutragen | T€ 7.913,4 |
| die planmäßigen Tilgungen für Investitionskredite betragen in 2023 | T€ 188,9 |
| Es verbleibt ein Saldo in Höhe von | T€ 10.002,0 |
Im Haushaltsjahr 2023 ist ein Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung, gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik, unter der Berücksichtigung der planmäßigen Tilgung und der vorzutragenden Beträge aus dem Vorjahres, gegeben.
| Die Investitionsauszahlungen betragen in 2023 | T€ 1.745,8 |
| Sie sind im Haushaltsjahr 2023 finanziert durch |
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| Investitionseinzahlungen | T€ 1.315,9 |
| davon durch Eigenkapital | T€ 429,9 |
| Aufnahme von investiven Krediten | T€ 0,0 |
| Die Investitionskredite haben unter Berücksichtigung der Tilgung abgenommen um | T€ 188,9 |
| Die liquiden Mittel haben insgesamt zugenommen um | T€ 2.096,8 |
Der Haushaltsausgleich für die Stadt Dassow ist gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik in der Ergebnisrechnung und in der Finanzrechnung zum Jahresabschluss 2023 gegeben.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Stadt Dassow geben nach unserer Beurteilung zur Zeit keinen Anlass zu Beanstandungen.
Über die Feststellungen hinaus hat die Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung von größerer Bedeutung sind.
Dassow, 26.02.2025
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.02.2025 beschlossen, der Stadtvertretung Dassow die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023 der Stadt Dassow in der Fassung vom 20.02.2025 zu empfehlen. Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlussprüfung 2023 wurden der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 29.04.2025 bekanntgegeben.
Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschluss 2023 der Stadt Dassow werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Prüfbericht und der Bestätigungsvermerk liegen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Dassow, 20.05.2025
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 20. Mai 2025 bekannt gemacht.