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Uns Amtsblatt
Ausgabe 5/2026
Amt Schönberger Land
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Lüdersdorf

Betrifft: Satzung über die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Krüzkamp“ der Gemeinde Lüdersdorf im Ortsteil Herrnburg

hier:

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat in ihrer Sitzung am 28.04.2026 den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Krützkamp“ für die 3 Teilbereiche östlich der Straße Eschenweg zwischen der Bebauung Eschenweg 59 und Heideweg 18 (Teilbereich A) und Eschenweg 51 und 53 (Teilbereich B) sowie östlich der Straße Krüzkamp zwischen der Bebauung Krüzkamp 21 und 23 (Teilbereich C) beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

 

Mit der Aufstellung der Satzung über die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Krützkamp“ möchte die Gemeinde Lüdersdorf die planungsrechtliche Änderung der derzeit als öffentlichen Grünfläche festgesetzten Flächen zu einem reinen Wohngebiet (WR) sowie zu privaten Grünflächen umsetzen. Die Überführung in private Zuständigkeit dient dazu, den bei der Gemeinde liegenden Pflege- und Entwicklungsaufwand zu reduzieren, ohne dass sich hierdurch die funktionale Bedeutung für das Umfeld verändert.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung.

Gemäß § 13 a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Entwurf der Satzung über die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Krützkamp“ wurde von der Gemeindevertretung Lüdersdorf am 28.04.2026 gebilligt.

Die Beteiligungsunterlagen des Entwurfes der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 und dessen Begründung werden in der Zeit

vom 10.06.2026 bis einschließlich 14.07.2026

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht.

Die vorgenannten Unterlagen einschließlich ihrer Bekanntmachung können auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/Auslegungen und im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal) unter https://www.bauportal-mv.de während der Dauer der Veröffentlichung (Veröffentlichungsfrist) eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV, 1. OG an der Aushangtafel in 23923 Schönberg während folgender Zeiten

Montag - Donnerstag:

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

Dienstag:

von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

Donnerstag:

von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

und darüber hinaus innerhalb der Dienstzeiten nach vorheriger Terminabstimmung (038828 / 330-1410) zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch an die E-Mailadresse bauleitplanung@schoenberger-land.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege schriftlich an das Amt Schönberger Land, Am Markt 15, 23923 Schönberg oder während der angegebenen Zeiten sowie im Rahmen des vereinbarten Termins im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV – Bauen und Gemeindeentwicklung, 23923 Schönberg auch zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Lüdersdorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erhält der Absender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird ausdrücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenbergerland.de/Datenschutzerklärung.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen einsehbar.

Lüdersdorf, den 19.05.2026

gez. Prof.a.D. Dr. Huzel
(Siegel)
Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf