hier: | Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Landschaftsplanes der Gemeinde Lüdersdorf |
Die Gemeinde Lüdersdorf führt die Fortschreibung des Landschaftsplanes für ihr Gemeindegebiet durch. Hierzu wurden bereits die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Unter Würdigung der im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise wurde der Entwurf des Landschaftsplanes überarbeitet. Die Ergebnisse der Beteiligung wurden dabei berücksichtigt. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat in der gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt am 23. April 2026 beschlossen, den Entwurf des Landschaftsplanes einschließlich Umweltbericht öffentlich auszulegen sowie die Öffentlichkeit, die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind und sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung äußern können.
Der Entwurf der Fortschreibung des Landschaftsplans der Gemeinde Lüdersdorf und der zugehörige Erläuterungstext sowie die Karte „Entwurf“ im Maßstab 1:10.000 liegen in der Zeit:
vom 10.06.2026 bis einschließlich 14.07.2026
im Internet öffentlich aus.
Die vorgenannten Unterlagen können auf der Internetseite des Amtes Schönberger-Land unter der Adresse www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/Auslegungen während der Dauer der Veröffentlichung eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die oben genannten Planunterlagen während des Veröffentlichungszeitraumes als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV, 1. OG, an der Aushangtafel, in 23923 Schönberg, während folgender Zeiten:
| Montag - Donnerstag: | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, |
| Dienstag: | von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, |
| Donnerstag: | von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
und darüber hinaus nach vorheriger Terminabstimmung (Tel.-Nr. 038828/330-1410) zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@schoenberger-land.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege schriftlich an das Amt Schönberger Land, Am Markt 15, 23923 Schönberg oder während der angegebenen Zeiten sowie im Rahmen eines vereinbarten Termins im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV – Bauen und Gemeindeentwicklung, 23923 Schönberg auch zur Niederschrift abgegeben werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem DSG M-V) Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesdatenschutzgesetz – DSG M-V). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Ein Landschaftsplan beinhaltet gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Aussagen über den vorhandenen und den zu erwartenden Zustand von Natur und Landschaft. Er hat nach § 1 BNatSchG die Aufgabe, die für die Gemeindegebiet relevanten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu konkretisieren und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele gemäß § 9 Abs. 3 BNatSchG aufzuzeigen.
Der Landschaftsplan ist ein Fachplan zum Flächennutzungsplan bzw. zu den Bebauungsplänen der Gemeinde. Die Inhalte der Landschaftspläne „sind in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuches zu berücksichtigen und können als Darstellungen oder Festsetzungen nach den §§ 5 und 9 des Baugesetzbuches in die Bauleitpläne aufgenommen werden.“ (§ 11 (3) BNatSchG) Der Landschaftsplan stellt insofern auch eine wichtige Grundlage für die Umweltprüfung des Flächennutzungsplanes, der Bebauungspläne und für die Strategische Umweltprüfung weiterer Pläne dar.
Der Landschaftsplan ist gemäß § 11 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) für das gesamte Gemeindegebiet aufzustellen.
Gemäß § 11 Abs. 4 BNatSchG sind Landschaftspläne mindestens alle zehn Jahre daraufhin zu prüfen sind, ob und in welchem Umfang […] eine Fortschreibung des Landschaftsplans erforderlich ist. Dies gilt insbesondere, sobald und soweit wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsraum eingetreten, vorgesehen oder zu erwarten sind.
Die Gemeinde Lüdersdorf hat im Jahr 2004 einen Landschaftsplan aufgestellt, der zum damaligen Zeitpunkt in den Flächennutzungsplan integriert wurde. Aufgrund von wesentlichen Veränderungen in der naturräumlichen Ausstattung des Gemeindegebiets und veränderter Flächennutzungen im Verlauf der letzten 20 Jahre sowie aufgrund veränderter rechtlicher und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen sind die Zielvorstellungen des Landschaftsplanes gem. § 11 Abs. 4 BNatSchG fortzuschreiben. In der jetzt erfolgten Fortschreibung wurden Themen wie Biotopverbund, Natura 2000, Ausgleich und Ersatz, Erholung, Land- und Forstwirtschaft, Wasserrahmenrichtlinie, Klimaanpassungsstrategie und Erneuerbare Energien ebenso aufgenommen, wie Satzungen (Bauleitpläne) und diverse übergeordnete Rahmenpläne.
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen einsehbar.
Lüdersdorf, den 19.05.2026
gez. Prof. a.D. Dr. Huzel | (Siegel) |
Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf | |