| hier: | Bekanntmachung der Planaufstellung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) |
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am 24.03.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 mit der Gebietsbezeichnung „Ansiedlung Lebensmittel-Vollsortimenter“ beschlossen.
Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 1,4 ha liegt im Nordosten des Stadtgebietes sowie unmittelbar westlich des Kreuzungspunktes der Bundesstraße B 105 und der „Grevesmühlener Straße“. Die genaue Lage des Geltungsbereiches ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Auszug aus der digitalen topographischen Karte, © GeoBasis DE/M-V 2026
Mit dem Bebauungsplan Nr. 46 beabsichtigt die Stadt Dassow, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Lebensmittel-Vollsortimenters zu schaffen. Die Versorgungsinfrastruktur für die ortsansässige Bevölkerung und für das Umland soll so verbessert werden.
Der Bebauungsplan Nr. 46 wird im Regelverfahren gemäß § 2 BauGB aufgestellt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen einsehbar.
Dassow, den 19.05.2026
gez. Kerstin Weiss | (Siegel) |
Bürgermeisterin der Stadt Dassow |
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