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Uns Amtsblatt
Ausgabe 5/2026
Amt Schönberger Land
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Dassow

Betrifft: Bebauungsplan Nr. 46 „Ansiedlung Lebensmittel-Vollsortimenter“

hier:

Bekanntmachung der Planaufstellung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am 24.03.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 mit der Gebietsbezeichnung „Ansiedlung Lebensmittel-Vollsortimenter“ beschlossen.

Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 1,4 ha liegt im Nordosten des Stadtgebietes sowie unmittelbar westlich des Kreuzungspunktes der Bundesstraße B 105 und der „Grevesmühlener Straße“. Die genaue Lage des Geltungsbereiches ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Übersichtsplan

 

 

Auszug aus der digitalen topographischen Karte, © GeoBasis DE/M-V 2026

Mit dem Bebauungsplan Nr. 46 beabsichtigt die Stadt Dassow, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Lebensmittel-Vollsortimenters zu schaffen. Die Versorgungsinfrastruktur für die ortsansässige Bevölkerung und für das Umland soll so verbessert werden.

Der Bebauungsplan Nr. 46 wird im Regelverfahren gemäß § 2 BauGB aufgestellt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen einsehbar.

Dassow, den 19.05.2026

gez. Kerstin Weiss
(Siegel)
Bürgermeisterin der Stadt Dassow