| hier: | Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB i.V.m. §13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB |
Der von der Stadtvertretung der Stadt Dassow in der Sitzung am 24.03.2026 gebilligte und zur erneuten Veröffentlichung bestimmte Entwurf der Außenbereichssatzung für einen Teilbereich westlich der Ortslage Pötenitz an der K 45 und der erneute Entwurf der Begründung werden gemäß § 35 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 10.06.2026 bis einschließlich 14.07.2026
im Internet veröffentlicht.
Die vorgenannten Unterlagen können auf der Internetseite des Amtes Schönberger-Land unter der Adresse www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/Auslegungen während der Dauer der Veröffentlichung (Veröffentlichungsfrist) eingesehen werden.
Die Unterlagen stehen auch im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal) unter der Adresse https://www.bauportal-mv.de während der Veröffentlichungsfrist zur Verfügung.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die oben genannten Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV, 1. OG, an der Aushangtafel, in 23923 Schönberg, während folgender Zeiten:
| Montag - Donnerstag: | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, |
| Dienstag: | von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, |
| Donnerstag: | von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
und darüber hinaus nach vorheriger Terminabstimmung (Tel.-Nr. 038828/330-1410) zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der Außenbereichssatzung sind dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@schoenberger-land.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege schriftlich an das Amt Schönberger Land, Am Markt 15, 23923 Schönberg oder während der angegebenen Zeiten sowie im Rahmen eines vereinbarten Termins im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV – Bauen und Gemeindeentwicklung, 23923 Schönberg auch zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung der Stadt Dassow unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Dassow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Außenbereichssatzung nicht von Bedeutung ist. Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung in das Internet unter der Adresse www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/ und in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) unter der Adresse https://www.bauportal-mv.de eingestellt.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdatenschutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird hingewiesen. http://www.schoenberger-land.de/Datenschutzerklärung
Dassow, den 19.05.2026
gez. Kerstin Weiss | (Siegel) |
Bürgermeisterin der Stadt Dassow | |