| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB |
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am 24.03.2026 den Beschluss zur Aufstellung der Ergänzungssatzung der Stadt Dassow für einen Teilbereich in Vorwerk gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB gefasst.
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst die Flurstücke 95/1 und 95/2 der Flur 1 Gemarkung Vorwerk.
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung wird wie folgt begrenzt:
| - | im Osten: | durch die Klützer Straße, Landesstraße L01, |
| - | im Süden: | durch die Zufahrt zur Motocrossanlage, |
| - | im Westen: | durch unbebaute Grundstücke, |
| - | im Norden: | durch das bebaute Grundstück Klützer Straße 59. |
Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amt Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Amt-Schoenberger-Land/Bekanntmachungen/ einsehbar.
Dassow, den 19.05.2026
gez. Kerstin Weiss | (Siegel) |
Bürgermeisterin der Stadt Dassow | |