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Uns Amtsblatt
Ausgabe 5/2026
Amt Schönberger Land
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Dassow

Betrifft: Ergänzungssatzung der Stadt Dassow für einen Teilbereich in Vorwerk gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am 24.03.2026 den Beschluss zur Aufstellung der Ergänzungssatzung der Stadt Dassow für einen Teilbereich in Vorwerk gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB gefasst.

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst die Flurstücke 95/1 und 95/2 der Flur 1 Gemarkung Vorwerk.

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung wird wie folgt begrenzt:

-

im Osten:

durch die Klützer Straße, Landesstraße L01,

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im Süden:

durch die Zufahrt zur Motocrossanlage,

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im Westen:

durch unbebaute Grundstücke,

-

im Norden:

durch das bebaute Grundstück Klützer Straße 59.

Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.

 

 

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amt Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Amt-Schoenberger-Land/Bekanntmachungen/ einsehbar.

Dassow, den 19.05.2026

gez. Kerstin Weiss
(Siegel)
Bürgermeisterin der Stadt Dassow