Auszug aus der digitalen topographischen Karte, © GeoBasis DE/M-V 2022
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am 06.06.2023 die Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Harkensee, bestehend aus dem Lageplan einschließlich Planzeichenerklärung, den inhaltlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften, beschlossen.
Die Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Harkensee wird hiermit gemäß § 34 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Die Satzung tritt durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Amtes Schönberger Land sowie auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land in Kraft. Jede Person kann die Satzung und die dazugehörige Begründung ab diesem Tage im Amtsgebäude des Amtes Schönberger Land, Fachbereich IV – Bauen und Gemeindeentwicklung, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, während der Dienststunden einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen.
Unbeachtlich werden:
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bis-her zulässige Nutzung durch die Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Harkensee und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Harkensee sind nach § 5 Abs. 5 und Abs. 7 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegen-über der Stadt Dassow geltend gemacht worden sind.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs.1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdatenschutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird ausdrücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger-land.de/Datenschutzerklärung
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen einsehbar.
Dassow, den 20.06.2023
gez. Annett Pahl | (Siegel) |
Bürgermeisterin der Stadt Dassow | |
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 22.06.2023 bekannt gemacht.