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Ausgabe 6/2023
Amt Schönberger Land
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Bekanntmachung der Stadt Schönberg

Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 „Amtsstraße“ der Stadt Schönberg

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am 08.06.2023 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Amtsstraße“ gefasst.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 „Amtsstraße“ wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden: durch das bebaute Grundstück (ehemaliger Trabbi-Club) in Angrenzung an das bebaute Grundstück der Freiwilligen Feuerwehr,

  • im Osten: durch die Amtsstraße,

  • im Süden: durch die bebauten Grundstücke Amtsstraße Nr. 6 und Nr. 8 und das bebaute Grundstück Lübecker Str. Nr. 7 (Bäckerei Schwabe) und den Spielplatz in der Lübecker Straße,

  • im Westen: durch den Rupensdorfer Bach.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Übersichtsplan:

Die Planungsziele bestehen in der Schaffung von Erweiterungsmöglichkeiten für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Schönberg und in der planungsrechtlichen Sicherung und Entwicklung des Standortes des Jugendclubs innerhalb von Gemeinbedarfsflächen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Schönberg, den 09.06.2023

gez. Stephan Korn

(Siegel)

Bürgermeister der Stadt Schönberg

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 09.06.2023 bekannt gemacht.