Übersichtsplan über den Geltungsbereich 6. Änderung Flächennutzungsplan
Übersichtsplan über den Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 12, 4. Änderung
| hier: | Bekanntmachung des Beschlusses über den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 12, 4. Änderung der Gemeinde Lüdersdorf und der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat in ihrer Sitzung am 30.05.2023 den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans, den Entwurf der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht, den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 und den Entwurf der dazugehörigen Begründung einschließlich des Umweltberichts gebilligt und beschlossen, diese gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht sowie der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 12, 4. Änderung der Gemeinde Lüdersdorf und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde Lüdersdorf nachfolgend benannten, wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen
| a) | Umweltbericht zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lüdersdorf, Teil 2 der Begründung |
| b) | Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 12, 4. Änderung der Gemeinde Lüdersdorf, Teil 2 der Begründung, |
| c) | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 12, 4. Änderung. Stand: 10.03.2023 |
| d) | Bestandsplan Biotop- und Nutzungstypen. Stand: 02.05.2023 |
| e) | Schallschutzuntersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 der Gemeinde Lüdersdorf für ein Industriegebiet südöstlich von Wahrsow (Emissionskontingentierung GI, Straßenverkehrslärm). Stand: 25.05.2004: Hier Anlagen 4 bis 7 |
| f) | Stellungnahmen des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 08.02.2022 |
| g) | Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 27.01.2022 |
| h) | Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine vom 24.02.2022 |
| i) | Stellungnahme der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern, Forstamt Grevesmühlen vom 02.02.2022 |
| j) | Stellungnahme des BUND, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern vom 10.02.2022 |
Darstellungen zu den Belangen des Umweltschutzes in den ausgelegten Unterlagen:
| Umweltschutzbelang gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB | Unterlage | ||
| • | Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt |
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| - | Wirkungsprofil des Vorhabens und Untersuchungsumfang | a) bis d), f), g) | |
| - | Betroffenheit geschützter Teile der Natur und Landschaft | a), b), d), f), g), j) | |
| - | Bestand und Betroffenheit der Biotope / Pflanzen / Wald | a) bis d) f), g), i), j) | |
| - | Beschreibung und Betroffenheit der biologischen Vielfalt | a) bis d), f), g) | |
| - | Bestand und Betroffenheit der Fauna | a) bis d), f), g) | |
| - | artenschutzbezogene Auswirkungen | a) bis c), f) | |
| - | artenschutzbezogene Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen | a) bis c), f) | |
| - | naturschutzrechtliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen | a), b) | |
| • | Auswirkungen auf Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima |
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| - | Wirkungsprofil des Vorhabens und Untersuchungsumfang | a), b), f), g) | |
| - | Bestand und Betroffenheit von Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima | a), b), f), g), h) | |
| - | Vermeidungsmaßnahmen; Anforderungen an den Schutz des Grundwassers | a), b), f), g), h) | |
| • | Auswirkungen auf Wirkungsgefüge der Komponenten des Naturhaushaltes |
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| - | Bestand und Betroffenheit von Wirkungsgefügen | a), b), d), f) | |
| • | Auswirkungen auf Landschaft |
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| - | Wirkungsprofil des Vorhabens und Untersuchungsumfang | a), b), f) | |
| - | Bestand und Betroffenheit der Landschaft mit den Teilaspekten landschaftliche Freiräume und Landschaftsbild | a), b), f) | |
| - | Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen | a), b), f) | |
| • | umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt |
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| - | Wirkungsprofil des Vorhabens und Untersuchungsumfang | a), b), f) | |
| - | Bestand und Untersuchung zur Betroffenheit der Arbeitsfunktion im Wirkraum, insbesondere durch Emissionen | a), b), e), f), g) | |
| • | umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter |
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| - | Bestand und Betroffenheit der Kultur- und sonstigen Sachgüter, insbesondere Bodendenkmale | a), b), f) | |
| • | Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Belangen |
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| - | Angabe zum Bestand unter Verweis auf die o.g. Belange | a), b) | |
| • | Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura-2000-Gebiete |
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| - | Angabe zu den nächstgelegenen Gebieten und dass die Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung nicht besteht | a), b), f) | |
| • | Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abwässern |
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| - | Bestandssituation im Hinblick auf den Anfall von Abwässern; Beschreibung der Auswirkungen | a), b), f), g) | |
liegen vom 10.07.2023 bis einschließlich 11.08.2023
im Fachbereich IV – Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Dienststunden zu folgenden Zeiten
| Montag bis Donnerstag: | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag und Donnerstag: | 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungszeit besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Von jedermann können in dieser Zeit Stellungnahmen zu den Entwürfen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
| • | Postanschrift: | Amt Schönberger Land, Am Markt 15, 23923 Schönberg |
| • | E-Mail: | m.tessmer@schoenberger-land.de |
| • | Fax: | 038828 330-2411 |
Zusätzlich werden gemäß § 4a Abs 4 BauGB der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sowie die genannten Gutachten in das Internet unter der Adresse www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/Auslegungen und in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Plaene_in_Aufstellung) für den Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung im Planverfahren zur Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 12, 4. Änderung der Gemeinde Lüdersdorf unberücksichtigt bleiben können.
Die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12, 4. Änderung sowie die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit werden hiermit bekannt gemacht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs.1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdatenschutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Auf die Datenschutzerklärung des Amt Schönberger Land wird ausdrücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger-land.de/Datenschutzerklärung.
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen einsehbar.
Lüdersdorf, den 20.06.2023
gez. Prof. Dr. Huzel | (Siegel) |
Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf | |
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 22.06.2023 bekannt gemacht.