| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB |
Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am 08.06.2023 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Photovoltaik-Freiflächenanlagen westlich der Lübecker Straße“ gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 „Photovoltaik-Freiflächenanlagen westlich der Lübecker Straße“ wird wie folgt begrenzt:
im Nordwesten: durch den landwirtschaftlichen Weg und den angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb Maurinehof OHG
im Nordosten: durch die Lübecker Straße
im Osten: durch die Lübecker Straße,
im Südosten: durch die Gewerbebetriebe Bosch Service Lau Gmbh&Co.KG (Fahrzeuglackiererei), HaGe Großhändler für landwirtschaftliche Erzeugnisse und RaTi Raumausstatter& Tischler GmbH,
im Südwesten: durch landwirtschaftliche Flächen,
im Westen: durch landwirtschaftliche Flächen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.
Die Planungsziele bestehen in der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Schönberg, den 09.06.2023
gez. Stephan Korn | (Siegel) |
Bürgermeister der Stadt Schönberg | |
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 09.06.2023 bekannt gemacht.