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Ausgabe 6/2023
Amt Schönberger Land
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Bekanntmachung der Stadt Schönberg

Satzung über den Bebauungsplan Nr. 25 „Photovoltaik-Freiflächenanlagen westlich der Lübecker Straße“ der Stadt Schönberg

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am 08.06.2023 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Photovoltaik-Freiflächenanlagen westlich der Lübecker Straße“ gefasst.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 „Photovoltaik-Freiflächenanlagen westlich der Lübecker Straße“ wird wie folgt begrenzt:

  • im Nordwesten: durch den landwirtschaftlichen Weg und den angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb Maurinehof OHG

  • im Nordosten: durch die Lübecker Straße

  • im Osten: durch die Lübecker Straße,

  • im Südosten: durch die Gewerbebetriebe Bosch Service Lau Gmbh&Co.KG (Fahrzeuglackiererei), HaGe Großhändler für landwirtschaftliche Erzeugnisse und RaTi Raumausstatter& Tischler GmbH,

  • im Südwesten: durch landwirtschaftliche Flächen,

  • im Westen: durch landwirtschaftliche Flächen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Übersichtsplan:

Die Planungsziele bestehen in der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Schönberg, den 09.06.2023

gez. Stephan Korn

(Siegel)

Bürgermeister der Stadt Schönberg

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 09.06.2023 bekannt gemacht.