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Uns Amtsblatt
Ausgabe 6/2024
Amt Schönberger Land
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Bekanntmachung 5. Änderung des B-Plans Nr. 2 Dassow

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Dassow

5. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Nr. 2 „Schlossbereich - Wiesenkamp“

Hier:

Bekanntmachung gemäß § 10 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB)über den Satzungsbeschluss sowie den ergänzenden Satzungsbeschluss

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in öffentlichen Sitzungen am 12.12.2023 sowie ergänzend am 30.04.2024 die 5. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Nr. 2 „Schlossbereich - Wiesenkamp“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt.

Der Planbereich liegt im Wesentlichen nördlich der Bergstraße im Ortsteil Pötenitz.

Der Beschluss umfasst die Flurstücke 19/3, 19/4, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 32 (teilw.), 33 (teilw.), 34 (teilw.), 35, 36 (teilw.), 38, 39 (teilw.), 45, 46 (teilw.), 47, 48, 49, 50, 68, 69, 71, 70 und 72 der Flur 3, Gemarkung Pötenitz und die Flurstücke 16, 32, 33, 34, 35, 36, 37 (alle teilw.), 38, 40 (teilw.), 41 (teilw.), 42 (teilw.), 129, 130, 131, 135, 145/1, 145/2, 145/3, 146/1, 146/2, 147, 154 (teilw.), 160, 161, 163, 168 (teilw.) 170, 172 der Flur 4 Gemarkung Pötenitz.

Übersichtsplan

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Satzung über die 5. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Nr. 2 „Schlossbereich - Wiesenkamp“ der Stadt Dassow tritt mit der Bekanntmachung am 28.06.2024 gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Alle Interessierten können die Satzung der 5.Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Nr. 2 „Schlossbereich - Wiesenkamp“ der Stadt Dassow mit der zugehörigen Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 10a Absatz 1BauGB von diesem Tage an im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV, 23923 Schönberg, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Der in Kraft getretene Bebauungsplan und die zugehörige Begründung werden mit der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1BauGB ergänzend in das Internet unter der Adresse http://www.schoenberger-land.de sowie in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) eingestellt.

Gemäß § 215 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird auf folgendes hingewiesen:

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 5. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Nr. 2 „Schlossbereich - Wiesenkamp“ schriftlich gegenüber der Stadt Dassow unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch die 5.Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Nr. 2 „Schlossbereich - Wiesenkamp“ in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern ist eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Dassow geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann hiervon abweichend stets geltend gemacht werden.

Dassow, den 18.06.2024

gez. Anett Pahl
(Siegel)
Bürgermeisterin

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen am 20.06.2024 bekannt gemacht.