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Ausgabe 6/2024
Amt Schönberger Land
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Bekanntmachung Satzungsbeschluss Dassow-Rosenhagen B 26

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 26 der Stadt Dassow

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Dassow

Satzung über den Bebauungsplan Nr. 26 der Stadt Dassow für das Planungsgebiet „nordwestlich der Ortslage Rosenhagen und westlich des Bebauungsplans Nr. 24“

hier:

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 (3) BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am 04.06.2024 den Bebauungsplan Nr. 26 für das Planungsgebiet „nordwestlich der Ortslage Rosenhagen und westlich des Bebauungsplans Nr. 24“, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 26 der Stadt Dassow mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung liegt von diesem Tag an in den Diensträumen des Amtes Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV, 23923 Schönberg, während der Öffnungszeiten aus und kann von Jedermann eingesehen werden. Jeder kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Der in Kraft getretene Bebauungsplan und die zugehörige Begründung werden in das Internet unter der Adresse www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen eingestellt sowie auf dem Bau- und Planungsportal M-V veröffentlicht.

Unbeachtlich werden:

  1. eine nach § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 (2) BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,
  3. nach § 214 (3) Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Dassow unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 BauGB).

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern enthalten oder aufgrund dieser Kommunalverfassung erlassen worden sind, ist nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung unbeachtlich, wenn der Verstoß nicht innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Dassow geltend gemacht wird.

Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann stets geltend gemacht werden (§ 5 (5) Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern).

Auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 sowie (4) BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird ebenfalls hingewiesen.

Entsprechend § 10 (3) Satz 4 BauGB tritt die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 26 der Stadt Dassow mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Dassow, den 18.06.2024

gez. Annett Pahl
(Siegel)
Bürgermeisterin

Der Geltungsbereich des Bauleitplanes ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen am 20.06.2024 bekannt gemacht.