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Uns Amtsblatt
Ausgabe 6/2024
Amt Schönberger Land
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Schönberg

Abbildung: Abgrenzungsplan (Kartengrundlage: digitaler Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Katasteramt Nordwestmecklenburg)

Betrifft:

Aufstellung der Satzung über den vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 26 „Lockwisch Hufe III“

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am 28. Mai 2024 die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 26 mit der Gebietsbezeichnung „Lockwisch Hufe III“ beschlossen und diesen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB freigegeben.

Der Bebauungsplan wird als vorzeitiger Bebauungsplan gem. § 8 BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich umfasst das Flst. Nr. 3, Flur 1, Gemarkung Dorf Lockwisch mit einer Fläche von ca. 1,2 ha. Die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplans wird erforderlich, da der Eigentümer des Flurstücks dieses Areal entwickeln möchte. Er beabsichtigt auf dem ehemals bebauten Flurstück unter anderem die Aufstellung von bis zu 10 Kleinsthäusern (Tinyhouses) zur Wohnnutzung und die Errichtung eines Zentralgebäudes mit Gemeinschaftseinrichtungen, öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Wohnnutzung mit angeschlossener Tinyhouse-Herberge für z.B. Pilger und Radfahrer. Das Flurstück ist auf Grund seiner Lage als Teil der Ortslage zu betrachten und auch historisch als ehemalige Schulzenhofstelle (Hufe III) ein wesentlicher Bestandteil des Dorfes. Um die geplante Nutzung städtebaulich zu regeln, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Der Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 26 und die dazugehörige Begründung, liegen in der Zeit vom 01.07.2024 bis einschließlich 01.08.2024 im Fachbereich IV - Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB während der Dienststunden zu folgenden Zeiten

Montag bis Donnerstag:

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag:

14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zusätzlich sind die genannten Unterlagen im Internet unter der Adresse www.schoenberger-land.de (Bekanntmachungen > Auslegungen) und im Bau- und Planungsportal M-V zugänglich.

Während dieser Frist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen. Stellungnahmen können auf elektronischem Wege an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@schoenberger-land.de sowie schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den lnhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren lnhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie lhre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit des Bebauungsplanes Nr. 26 wird hiermit bekannt gemacht.

Schönberg, den 18.06.2024

gez. Stephan Korn
Bürgermeister

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen am 20.06.2024 amtlich bekannt gemacht.

Anlage Lageplan: