Amtliche Bekanntmachung der Stadt Dassow
| hier: | Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) |
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am 04.06.2024 den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 für die Ortslage Pötenitz „Schlossbereich – Wiesenkamp/Strandweg“ gebilligt und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Das Planungsziel besteht in der Entwicklung eines kleinteiligen Ferienhausgebiets und der Ertüchtigung des Strandwegs ab der Bergstraße.
Das Plangebiet der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 befindet sich in Pötenitz und schließt folgende Flurstücke ein:
Der Plangeltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.
Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Schlossbereich – Wiesenkamp/Strandweg“ und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht und allen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und umweltbezogenen Stellungnahmen, werden zum Zweck der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom
01. Juli 2024 bis einschließlich 01. August 2024
in das Internet unter der Adresse:
https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/Auslegungen
sowie auf dem Bau- und Planungsportal M-V:
eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch per Mail an
bei der Amtsverwaltung abgegeben werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV, 23923 Schönberg, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während folgender Öffnungszeiten:
| Montag - Donnerstag: | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag und Donnerstag: | von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
und darüber hinaus innerhalb der Dienstzeiten nach vorheriger Terminabstimmung zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch postalisch oder mündlich, zur Niederschrift, bei der Amtsverwaltung abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB),, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen sind verfügbar und werden ebenfalls unter o.g. Internetadressen veröffentlicht und liegen zur Einsichtnahme in der Amtsverwaltung mit aus:
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form des Umweltberichts (Teil B der Begründung), als Fachgutachten sowie als Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:
Bestandsbeschreibung sowie Auswirkungen durch das Vorhaben; Aussagen zur Flächenversiegelung; Information zu Bodenarten und deren Eigenschaften und zur Höhenlage des vorhandenen Geländes; Hinweis auf das Nichtvorhandensein von Altlasten gemäß dem derzeitigen Kenntnisstand.
Bestandsbeschreibung sowie Auswirkungen durch das Vorhaben; Informationen zum Grundwasser, Oberflächenwasser und Küstengewässer; Lage des Plangebiets außerhalb von Überschwemmungsgebieten; Verweis auf die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
Bestandsbeschreibung sowie Aussagen zu Auswirkungen durch das Vorhaben auf die örtliche und überörtliche klimatische Situation, den Klimawandel und dessen Folgen und lufthygienischen Auswirkungen.
Bestandsbeschreibung und -bewertung und Aussagen zu Auswirkungen des Vorhabens; Ausführungen zu den Einzelbäumen, Alleen- und Gehölzstrukturen; Aussagen zu Wald und gesetzlich geschützter Biotope innerhalb und im Wirkbereich I und II des Plangebiets; Darstellung Eingriffs-/Ausgleichsermittlung und der vorgesehenen Maßnahmen.
Bestandsbeschreibung und -bewertung; Hinweise zu Fledermäusen, Brutvögel, Reptilien und Amphibien sowie Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf diese; Aussagen zu Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz potenziell betroffener Arten.
Bestandsbeschreibung und -bewertung und Vorprüfung möglicher Beeinträchtigungen der in der Nähe befindlichen internationalen Schutzgebiete VSG 2031-471 Feldmark und Uferzone an Untertrave und Dassower See und GGB DE 2031-301 Küste Klützer Winkel und Ufer von Dassower See und Trave; Beschreibung der Auswirkungen auf nahegelegene NSG 144 Küstenlandschaft zwischen Priwall und Barendorf mit Harkenbäkniederung
Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes; Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das Landschaftsbild und vorhandene Blickachsen, Maßnahmen zum Schutz dessen.
Bestandsbeschreibung und -bewertung; Auswirkungen durch das Vorhaben auf die Erholungsfunktion und Hitzestress-Effekte, Aussagen zur Belastung (Störfallbetriebe, Unfälle, Katastrophen)
Bestandsbeschreibung; Aussagen zum Umgebungsschutz des Baudenkmals „Pötenitz, Schlossallee 1, Gutsanlage mit Gutshaus, Park, Backsteintor und Gärtnerei“ und Beschreibung von Maßnahmen; Allgemeine Hinweise auf mögliche Funde von Bodendenkmalen im Plangebiet.
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus dem Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB, § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf der Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 für die Ortslage Pötenitz „Schlossbereich – Wiesenkamp/Strandweg“ liegen vor und werden mit ausgelegt.
| Schutzgut / Belang | Stellungnahme | Thematischer Bezug |
| Allgemeines/Verfahren | Pro Natur Pötenitz e.V. (07.04.2024) | fehlende Veröffentlichung der umweltrelevanten Stellungnahmen die FFH Verträglichkeitsuntersuchung von 2024 ist nicht ausgelegt worden |
| Naturraum, Fläche, Boden | Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg (08.09.2023) | Es kann eine Vereinbarkeit mit den Programmsätzen (Nachverdichtung und Konzentration touristischer Infrastruktur) hergestellt werden. Es werden keine landwirtschaftlichen Flächen beansprucht. |
| Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg (10.04.2024) | Dem Vorhaben wurde bereits mit landesplanerischer Stellungnahme vom 08.09.2023 zugestimmt. Diese Zustimmung gilt weiter fort. |
| LK Nordwestmecklenburg, (18.07.2023) | FD Bauordnung und Planung Begrenzung der Versiegelung durch Festsetzungen zu GRZ des Plangebiets und GR der Ferienhäuser, Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Fußwege |
| Landkreis Nordwestmecklenburg, Der Landrat, FD Bauordnung und Planung (Schreiben vom 25.03.2024) | Klarstellung zur Festsetzung von Terrassen |
| Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (31.07.2023) | Allgemeine Hinweise zu Auskünften bzgl. Altlasten und altlastenverdächtigen Flächen. |
| Bergamt Stralsund (08.08.2023) | Keine Bergbauberechtigungen oder Anträge auf Bergbauberechtigungen vorliegend |
| Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V (19.07.2023 und 08.02.2024) | Allgemeine Hinweise zu Auskünften bzgl. möglicher Kampfmittelbelastungen |
| Pro Natur Pötenitz e.V. (26.07.2023) | Forderung nach geringerer Versiegelung und Anpassung an Umgebungsbebauung |
| Pro Natur Pötenitz e.V. (07.04.2024) | Aussagen im Natura 2000 Gutachten passen nicht zur Bebauungsplanänderung (Geschossangaben und Größen) Anzweiflung der Wirksamkeit der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung |
| Pro Natur Pötenitz e.V. (26.07.2023 und 07.04.2024) | Ablehnung der Umwidmung landwirtschaftlicher Fläche. Forderung nach Schutzstatus ausgenommen der landwirtschaftlich bewirtschafteten Fläche |
| BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband M-V e.V. (Schreiben vom 19.03.2024) | Mögliche Wohneinheiten pro Gebäude |
| Wasser | LK Nordwestmecklenburg (18.07.2023) | FD Umwelt und Kreisentwicklung – Untere Wasserbehörde Wasserversorgung: Die Anschlussgestattung ist mit dem Zweckverband zu vereinbaren. Abwasserentsorgung: Die Anschlussgestattung für die Schmutzwasserentsorgung ist beim Zweckverband zu beantragen. Niederschlagswasserbeseitigung: Wasserrecht liegt für die Einleitung vor. |
| LK Nordwestmecklenburg (Schreiben vom 25.03.2024) | FD Bauordnung und Planung Anmerkungen zur Entwässerung und zu den Bodenverhältnissen |
| Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (31.07.2023) | Es bestehen keine wasserrechtlichen Bedenken. |
| Zweckverband Grevesmühlen (11.08.2023) | Die Versorgung des Gebietes mit Trinkwasser sowie die Entsorgung des Schmutzwassers sind durch die Anlagen des Zweckverbandes grundsätzlich gewährleistet. Es bedarf einer Abstimmung mit dem ZVG Sicherstellung der Erreichbarkeit der Leitungen für Ver- und Entsorgung Anschluss- und Benutzungszwang gemäß Satzung des ZVG Aussagen zur Eigenwassergewinnung, Wasserversorgung, Schmutzwasser- und Oberflächenwasserbeseitigung; Hinweise zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung |
| Pro Natur Pötenitz e.V. (26.07.2023 und 07.04.2024) | Sorge vor erheblichen Entwässerungs- und Überschwemmungsproblemen durch weitere Versiegelung |
| BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband M-V e.V. (Schreiben vom 19.03.2024) | Forderung nach Zisternen |
| Zweckverband Grevesmühlen (Schreiben vom 12.02.2024) | Hinweis auf Versickerungsfähigkeit der Böden Forderung einer gedrosselten Ableitung von Regenwasser |
| Klima/Klimawandel/Luftqualität | Pro Natur Pötenitz e.V. (26.07.2023) | Befürchtung von Geruchsemissionen durch die Energiezentrale |
| BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband M-V e.V. (Schreiben vom 19.03.2024) | Ausführung als Passiv-Energie-Häuser Integration von Stellplätzen in den Häusern, ansonsten Überbau mit PV Nutzung der Dachflächen für PV-Anlagen Forderung einer Fassadenbegrünung und Holzbauweise |
| Vegetation/Biotope/Baumbestand | LK Nordwestmecklenburg (18.07.2023) | FD Umwelt und Kreisentwicklung – Untere Naturschutzbehörde Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung im Verhältnis bestehendes Planrecht und neu geplanten Festsetzungen Hinweis zur Kompensationspflicht für Baumgruppen / Einzelbäume bei ggf. Fällung Hinweis zur Genehmigung von ggf. Baumfällungen bei der UNB Vorlage einer Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung inkl. der Eingriffe in gesetzlich geschützte Biotope und in den Baum- und Gehölzbestand. Benennung geeigneter Vermeidungs-/ Minimierungsmaßnahmen |
| LK Nordwestmecklenburg (Schreiben vom 25.03.2024) | FD Bauordnung und Planung Anmerkung zur Festlegung von Heckenhöhen in einsehbaren Bereichen für die Verkehrssicherheit, Anmerkungen zum Waldabstand, Klarstellung der Hinweise zum Baumerhalt, |
| LK Nordwestmecklenburg (Schreiben vom 25.03.2024) | FD Umwelt und Kreisentwicklung – Untere Naturschutzbehörde Hinweis auf Bäume im Geltungsbereich, die nach § 18 NatSchAG M-V geschützt sind Schutzmaßnahmen für den Baumerhalt im Bereich von Überfahrten Vorhandensein und Umgang mit einem gesetzlich geschützten Biotop im Geltungsbereich (Brombeergebüsch) Berücksichtigung des Artenschutzes Berücksichtigung von Natura 2000 Gebieten Berücksichtigung des Vogelschutzgebietes |
| Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern (28.07.2023) | Es gilt den Waldabstand von Bebauung freizuhalten. Es gilt der Waldabstand gemäß der Waldumwandlung im Zuge der 5. Änd. BP Nr. 2 „Schlossbereich – Wiesenkamp“ |
| Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (31.07.2023) | Flächen liegen brach |
| Landesanglerverband M-V e.V. (16.08.2023 und 28.03.2024) | Hinweise auf gesetzlich geschützte Biotope im Plangebiet. |
| Pro Natur Pötenitz e.V. (26.07.2023) | Forderung der Betrachtung geschützter Bäume und Gehölze im unmittelbaren Umfeld des Plangebiets. Erhalt biotopischer Ausgleichsflächen, Anmerkungen zu zu pflanzenden Bäumen |
| BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband M-V e.V. (Schreiben vom 19.03.2024) | Verzicht auf Robinie in der Baumliste |
| Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern (31.01.2024) | Zustimmung zur Planung Aufnahme eines Hinweises zur Bestimmung von Ausnahmen bei Einhaltung des Waldabstandes gemäß WabstVO M-V |
| Schutzgut Fauna: | LK Nordwestmecklenburg (18.07.2023) | FD Umwelt und Kreisentwicklung – Untere Naturschutzbehörde Erarbeitung eines Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags (AFB), Berücksichtigung der Arten gem. FFH-Richtlinie und Aufnahme geeigneter Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen in die Satzung des Bebauungsplans Hinweis zu Ausnahmeanträgen bei Abweichung von Verbotstatbeständen |
| LK Nordwestmecklenburg (Schreiben vom 25.03.2024) | FD Bauordnung und Planung Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs sind als Hinweise aufzunehmen |
| Landesanglerverband M-V e.V. (16.08.2023 und 28.03.2024) | Der Aufstellung des B-Planes wird bei entsprechender E-/A-Bilanzierung zugestimmt. Integration geeigneter artenschutzrechtlicher Vermeidung- und Minderungsmaßnahmen |
| Pro Natur Pötenitz e.V. (26.07.2023) | Meldung der Sichtung geschützter Arten. Sorge vor Overtourismus und der Auswirkungen auf den Tierschutz. |
| Pro Natur Pötenitz e.V. (07.04.2024) | Anzweiflung, das keine Beeinträchtigung von Tieren und Insekten zu erwarten ist Vorkommen streng geschützter Arten, Maßnahmen zur Eingriffsminimierung werden angezweifelt Meldung der Sichtung geschützter Arten und Nichtbehandlung im Natura 2000 Gutachten |
| BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband M-V e.V. (Schreiben vom 19.03.2024) | Schaffung von Brutmöglichkeiten für Vögel Hinweis auf mögl. Vorkommen von Schwarz- und Rotmilan |
| Schutzgebiete: | LK Nordwestmecklenburg (18.07.2023) | FD Umwelt und Kreisentwicklung – Untere Naturschutzbehörde Eingriffsregelung Der Untersuchungsraum für die Eingriffs-/ Ausgleichsermittlung ist gemäß den Hinweisen zur Eingriffsregelung (HzE) 2018 zu ergänzen. Bei der Vorlage das Bauleitplanes ist der Landschaftsplan inkl. der Wirkzonen nach der HzE hinzuzufügen. Darstellung geeigneter Kompensationsmaßnahmen und rechtliche Sicherung. Natura2000 Nachweis der Verträglichkeit mit den Schutz- und Erhaltungszielen der Natura 2000-Gebiete Europäisches Vogelschutzgebiet „Feldmark und Uferzone an Untertrave und Dassower See" (DE 2031-471) und Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GgB) „Küste Klützer Winkel und Ufer von Dassower See und Trave" (DE 2031-301). |
| LK Nordwestmecklenburg (18.07.2023) | FD Umwelt und Kreisentwicklung – Untere Naturschutzbehörde Bestätigung der Reservierung der Kompensationsflächenäquivalente |
| Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (31.07.2023) | Prüfung der Verträglichkeit der Planung mit den naheliegenden Natura2000-Gebieten |
| Hansestadt Lübeck, UNV, Untere Naturschutzbehörde (16.08.2023) | Hinweis zur Prüfung der Betroffenheit des Natura2000-Gebiets „Traveförde“ |
| Landschaftsbild: | LK Nordwestmecklenburg (18.07.2023) | FD Umwelt und Kreisentwicklung – Untere Naturschutzbehörde Bepflanzung zur Abschirmung und Einbindung des Plangebiets in die Landschaft |
| LK Nordwestmecklenburg 25.03.2024) | FD Bauordnung und Planung Klarstellung der Festsetzung von Gebäudehöhen |
| Mensch/Gesundheit/Bevölkerung: | Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg (08.09.2023) | Es kann eine Vereinbarkeit mit den Programmsätzen (Nachverdichtung und Konzentration touristischer Infrastruktur) hergestellt werden: Vorbehaltsgebiet Tourismus |
| LK Nordwestmecklenburg (18.07.2023 und 25.03.2024) | FD Bauordnung und Planung Fokus in Pötenitz auf einer Ferienhausnutzung, die die touristische Nutzung im Schlossbereich tangiert Vorbeugender Brandschutz Ausrichtung der Planung zur Vorbeugung eines Brandes und Bereitstellung der Löschwasserversorgung FD Umwelt und Kreisentwicklung – Untere Immissionsschutzbehörde Es sind keine immissionsrechtlichen Belange betroffen. Mögliche Emissionen der Energiezentrale sind im Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen. FD Ordnung/Sicherheit und Straßenverkehr – Untere Straßenverkehrsbehörde Hinweis zur Beschilderung und Vorgaben zur Errichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs bzw. einer Tempo30-Zone FD Kreisinfrastruktur / FG Hoch- und Straßenbau – als Straßenaufsichtsbehörde Hinweise zu Sicherheitsvorkehrungen gemäß Rast 06 Bei Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Strandweg ist kein separater Gehweg notwendig FD Öffentlicher Gesundheitsdienst Der Öffentliche Gesundheitsdienst äußert keine Bedenken gegen die Planung. |
| Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (31.07.2023) | Im Planungsbereich und seiner Umgebung befinden sich keinen Anlagen, die nach BImSchG genehmigt bzw. angezeigt wurden. |
| Amt Schönberger Land – Brandschutz (12.09.2023 und 13.03.2024) | Hinweise zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung. |
| Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V (19.07.2023) | Hinweis bezüglich öffentlicher Belange Brand- und Katastrophenschutz. |
| Pro Natur Pötenitz e.V. (26.07.2023 und 09.04.2024) | Annahme, dass durch die Planung die touristische Leistungsfähigkeit der Region übersteigen wird. Ablehnung der Änderung des bestehenden Planrechts. Verweis auf Gefahr aufgrund eines nicht erstellbaren Brandschutz- und Löschkonzeptes der Freiwilligen Feuerwehr. Erwartung von Lärmstörungen durch die Energiezentrale und aufgrund Überbelegung der Ferienhäuser. |
| Kultur- und Sachgüter / Historisches Erbe | LK Nordwestmecklenburg (18.07.2023 und 25.03.2024) | Untere Denkmalschutzbehörde Betroffenheit des direkt angrenzenden Bodendenkmals Umgebungsschutz des Baudenkmals „Schlossallee 1, Gutsanlage mit Gutshaus, Park, Backsteintor und Gärtnerei“ Forderung einer straßenbegleitenden Bauflucht als Raumkante am Strandweg Allgemeine Hinweise auf mögliche Funde von Bodendenkmalen im Plangebiet. |
| Übergeordnete Belange | LK Nordwestmecklenburg (18.07.2023) | FD Bauordnung und Planung Ergänzung der Begründung zu Auswirkungen der Planungen und die Verpflichtung zur Aufstellung eines Umweltberichts |
| Pro Natur Pötenitz e.V. (26.07.2023) | Betrachtung der Auswirkungen im Zusammenwirken mit benachbarter Schloss-Planung |
Umweltbezogene Stellungnahmen wurden im Zuge der ersten Auslegung nicht im Internet veröffentlicht, im Rahmen der Beteiligung der Behörden hat sich zudem herausgestellt, dass eine Vegetationsfläche im Geltungsbereich gemäß §20 NatSchAG M-V als gesetzlich geschütztes Biotop eingestuft wird. Auf der Grundlage der Stellungnahmen der ersten öffentlichen Auslegung und der Stellungnahmen der Behördenbeteiligung wurden der Umweltbericht sowie die Begründung, textlichen Festsetzungen du die Planzeichnung zur Bebauungsplanänderung angepasst.
Hinweise zum Datenschutz
Auf die Datenschutzerklärung des Amt Schönberger Land wird ausdrücklich aufmerksam gemacht https://www.schoenberger-land.de/Datenschutzerklärung
Die Billigung des Entwurfs der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Schlossbereich – Wiesenkamp/Strandweg“ sowie die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit werden hiermit bekannt gemacht.
Dassow, den 17.06.2024
gez. Annett Pahl | (Siegel) |
Bürgermeisterin |
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Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 01.07.2024 bis 01.08.2024 über das Bau- und Planungsportal M-V zugänglich gemacht.
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen am 20.06.2024 amtlich bekannt gemacht.