Quelle: GeoBasis-DE/M-V 2021
Amtliche Bekanntmachungen
| Betrifft: | Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 39 der Stadt Dassow Neubau (Ersatzneubau) Penny Markt westlich der B 105 (am bisherigen Standort) |
| hier: | Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB |
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am 30.04.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 39, bestehend aus der Planzeichnung Teil (A), den textlichen Festsetzungen im Text Teil (B) mit örtlichen Bauvorschriften sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 wird wie folgt begrenzt:
| - | im Norden: | durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, |
| - | im Osten: | durch die B 105, |
| - | im Süden und im Westen: | durch den vorhandenen Geh- und Radweg bzw. Gehölzflächen am Geh- und Radweg. |
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.
Übersichtsplan
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 39 der Stadt Dassow tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
Alle Interessierten können die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 39 der Stadt Dassow, den Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung dazu von diesem Tage an im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV, 23923 Schönberg während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Der in Kraft getretene vorhabenbezogene Bebauungsplan, die zugehörige Begründung und die zusammenfassende Erklärung werden ergänzend in das Internet unter der Adresse https://www.schoenberger-land.de/Amt-Schönberger-Land/Bekanntmachungen und in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) unter der Adresse https://www.bauportal-mv.de eingestellt.
Gemäß § 215 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird auf folgendes hingewiesen:
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 39 schriftlich gegenüber der Stadt Dassow unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Ein Verstoß gegen die Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2023 (GVOBl. MV S.934), enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden (§ 5 Abs. 5 KV M-V). Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Frist eines Jahres schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Dassow geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend hiervon stets geltend gemacht werden.
Dassow, den 18.06.2024
gez. Annett Pahl | (Siegel) |
Bürgermeisterin der Stadt Dassow |
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Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen am 20.06.2024 amtlich bekannt gemacht.