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Ausgabe 6/2024
Amt Schönberger Land
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ÖB Bestätigungsvermerk RPA Jahresabschlusses Amt Schönberger Land 2022

Bestätigungsvermerk und Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom 22.02.2024 über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 des Amtes Schönberger Land

Der Jahresabschluss des Amtes Schönberger Land zum 31.12.2022 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Schönberger Land geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 (i.d.F. vom 18.01.2024) zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Bestätigungsvermerk

Gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) obliegt die örtliche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde /Amt.

Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1, 3 bis 5 und 8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmungen haben wir den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie den Anlagen zum Jahresabschluss - unter Einbeziehung des Rechnungswesens des

Amtes Schönberger Land

für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Das Rechnungswesen und der Jahresabschluss sowie die Anlagen zum Jahresabschluss gemäß § 60 KV M-V und der §§ 24 bis 53a GemHVO-Doppik wurde von der Verwaltung des Amtes Schönberger Land unter Gesamtverantwortung des Amtsvorstehers erstellt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss sowie der Anlagen zum Jahresabschluss unter Einbeziehung des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Verhältnisse des Amtes Schönberger Land abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung unter Beachtung des § 3 a KPG vorgenommen. Die Prüfung haben wir so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss und die Anlagen zum Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Amtes Schönberger Land sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Rechnungswesen, in der Buchführung, im Jahresabschluss und in den Anlagen zum Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung des Rechnungswesens wurde im Umfang auf ein erforderliches Maß bezogen. Der Prüfung wurde insbesondere die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit, die Erteilung der Kassenanordnung, das eigene Rechnungswesen des Amtes, die Berücksichtigung von Entscheidungen des Amtsvorstehers hinsichtlich des Rechnungswesens einbezogen.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsvorschriften und der wesentlichen Einschätzung der Verwaltung des Amtes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und der Anlagen zum Jahresabschluss. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse und uns erteilten Auskünfte entsprechen im Wesentlichen der Jahresabschluss und die dem Jahresabschluss erläuternden Anlagen mit den oben bezeichneten Einschränkungen den Vorschriften des § 60 KV MV und der §§ 24 bis 48 sowie der §§ 50 bis 53a GemHVO-Doppik sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vorwiegend ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Amtes Schönberger Land. Im Ergebnis unserer Prüfung stellen wir zu den wirtschaftlichen Verhältnisse des Amtes Schönberger Land ergänzend fest:

Das Vermögen (Bilanzsumme) beträgt zum 31. Dezember 2022

Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31. Dezember 2022

Das wirtschaftliche Eigenkapital (unter Einbeziehung der Sonderposten) beträgt zum Gesamtvermögen zum 31. Dezember 2022

Langfristige Kreditverbindlichkeiten bestehen zum 31. Dezember 2022 in Höhe von

Langfristige Rückstellungen bestehen zum 31. Dezember 2022 in Höhe von

Die Verbindlichkeitenquote (kurzfristiges und langfristiges Fremdkapital) beträgt zum 31. Dezember 2022

Das Amt Schönberger Land ist zum Bilanzstichtag nicht überschuldet. Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bestehen nicht.

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2022 beträgt

Entnahmen aus den Rücklagen erfolgten in Höhe von

Zweckgebundene Ergebnisrücklagen wurden gebildet in Höhe von

Das Jahresergebnis 2022 beträgt nach Veränderung der Rücklagen

Das Ergebnis der Haushaltsvorjahre beträgt

Im Haushaltsjahr 2022 ist der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik in der Ergebnisrechnung gegeben.

Die Finanzrechnung 2022 weist einen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus in Höhe von:

aus dem Vorjahr sind gemäß §16 Abs. 2 GemHVO-Doppik vorzutragen

die planmäßigen Tilgungen für Investitionskredite betragen in 2022

Es verbleibt ein Saldo in Höhe von

Im Haushaltsjahr 2022 ist der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik in der Finanzrechnung, unter Berücksichtigung des Vortrags aus Haushaltsvorjahren gegeben. Der Haushaltsausgleich ist damit insgesamt erreicht.

Die Investitionsauszahlungen betragen in 2022

Sie sind im Haushaltsjahr 2022 finanziert durch

Investitionseinzahlungen

Aufnahme von investiven Krediten

durch Eigenmittel

Die Investitionskredite haben unter Berücksichtigung der Tilgung abgenommen um

Die liquiden Mittel haben insgesamt zugenommen um

davon anteilig für den Amtshaushalt haben die liquiden Mittel abgenommen um

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Amtes Schönberger Land geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.

Über die Feststellungen hinaus hat die Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung von erheblicher Bedeutung sind.

Der Rechnungsprüfungsausschuss erteilt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Schönberg, 22.02.2024

gez. Peter Tengler
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
des Amtes Schönberger Land

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.02.2024 beschlossen, dem Amtsausschuss des Amtes Schönberger Land die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022 des Amtes Schönberger Land in der Fassung vom 18.01.2024 zu empfehlen. Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 wurden dem Amtsausschuss in seiner Sitzung am 30.05.2024 bekanntgegeben. Der Bestätigungsvermerk und der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Schönberger Land über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 des Amtes Schönberger Land werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 und der Bestätigungsvermerk liegen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Schönberg, 06.06.2024

gez. Frank Lenschow
Amtsvorsteher
des Amtes Schönberger Land

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen am 20.06.2024 amtlich bekannt gemacht.