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Ausgabe 6/2024
Amt Schönberger Land
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Bekanntmachung zum B-Plan 36 der Stadt Dassow

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Dassow

Bebauungsplan Nr. 36 der Stadt Dassow

„Wohnbauentwicklung zwischen Bahnhofstraße und Gewerbegebiet (Teilbereich 1)“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs)

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat am 04.06.2024 den Vorentwurf (Städtebauliches Konzept) des Bebauungsplanes Nr. 36 „Wohnbauentwicklung zwischen Bahnhofstraße und Gewerbegebiet (Teilbereich 1)“ sowie den Vorentwurf der Kurzbegründung gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung, die Sicherung einer verkehrlichen Anbindung und Schaffung einer neuen Verkehrsachse im Stadtgebiet sowie die Schaffung von Grünverbindungen mit Aufenthaltsqualität mit Anbindung an den „Holmer Wald“.

Der Vorentwurf der Planunterlagen wird in der Zeit vom

01.07.2024 bis einschließlich 01.08.2024

auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter folgender URL veröffentlicht:

http://www.schoenberger-land.de/Amt-Schönberger-Land/Bekanntmachungen/Auslegungen

Zudem werden die Unterlagen in das Bau- und Planungsportal M-V unter folgender URL eingestellt:

http://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene

Zusätzlich können die Unterlagen während der öffentlichen Auslegung im Fachbereich IV – Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes Schönberger Land (Dassower Straße 4, 23923 Schönberg) während der Dienstzeiten für den Besucherverkehr eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Anregungen zu den Inhalten schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an bauleitplanung@schoenberger-land.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO).

Auch die Meinung von Kindern und Jugendlichen ist gefragt: Es wird besonders darauf hingewiesen, dass Kindern und Jugendlichen gleichermaßen die Möglichkeit gegeben ist, sich über die Planung der Stadt Dassow zu informieren und Anregungen anzubringen. Für Fragen steht der Fachbereich IV – Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes Schönberger Land (Tel.: 038828 – 330 1410) gerne zur Verfügung.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Es sind folgende Unterlagen einsehbar:

- Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 36 (Städtebauliches Konzept) vom 10.05.2024

- Kurzbegründung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 36 vom 10.05.2024

Dassow, den 18.06.2024

gez. Annett Pahl
(Siegel)
Bürgermeisterin

Anlage:

- Übersichtsplan Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36

„Wohnbauentwicklung zwischen Bahnhofstraße und Gewerbegebiet (Teilbereich 1)“

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen am 20.06.2024 amtlich bekannt gemacht.