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Uns Amtsblatt
Ausgabe 6/2026
Amt Schönberger Land
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Gemeinde Grieben

1. Nachtragshaushaltsatzung der Gemeinde Grieben für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 45 i.V. § 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.05.2026 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen, folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1]

der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

festgesetzt. 

_________

[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung (Kreditermächtigung) wird festgesetzt

von bisher 12.500 EUR

auf 31.400 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag für Kassenkredite wird nicht verändert.

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für Realsteuer werden nicht verändert.

§ 6

Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesen Stellen bleibt unverändert.

§ 7

Wertgrenzen

Die Wertgrenzen bleiben unverändert.

§ 8

Bewirtschaftungsregeln

Die Bewirtschaftungsregeln bleiben unverändert.

Nachrichtliche Angaben:

Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich

1.

zum Ergebnishaushalt 

das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

von bisher

auf voraussichtlich

2.

zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

von bisher

auf voraussichtlich

3.

zum Eigenkapital

der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

von bisher

auf voraussichtlich

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 16.06.2026 erteilt.

Grieben, den 17. Juni 2026 Siegel

gez. Frank Lenschow
 Bürgermeister

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 17. Juni 2026 bekannt gemacht.