Aufgrund des § 45 i.V. § 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.05.2026 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen, folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 werden
| 1. | im Ergebnishaushalt | von bisher EUR | auf EUR | |
| der Gesamtbetrag der Erträge | 196.200 | 226.400 | |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 346.300 | 354.000 | |
| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -150.100 | -127.600 | |
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| 2. | im Finanzhaushalt | von bisher EUR | auf EUR | |
| a) | der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 182.600 | 212.800 |
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| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] | 325.900 | 326.600 |
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| der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | -143.300 | -113.800 |
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| b) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 13.100 | 14.200 |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 25.600 | 45.600 |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | -12.500 | -31.400 |
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung (Kreditermächtigung) wird festgesetzt | von bisher 12.500 EUR | auf 31.400 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag für Kassenkredite wird nicht verändert.
Die Hebesätze für Realsteuer werden nicht verändert.
Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesen Stellen bleibt unverändert.
Die Wertgrenzen bleiben unverändert.
Die Bewirtschaftungsregeln bleiben unverändert.
Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich
| 1. | zum Ergebnishaushalt | ||
| das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
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| von bisher | -586.462 EUR |
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| auf voraussichtlich | -563.962 EUR |
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| 2. | zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres |
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| von bisher | -338.206 EUR |
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| auf voraussichtlich | -308.706 EUR |
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| 3. | zum Eigenkapital | ||
| der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres |
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| von bisher | 223.063,00 EUR |
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| auf voraussichtlich | 245.563,00 EUR |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 16.06.2026 erteilt.
Grieben, den 17. Juni 2026 Siegel
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 17. Juni 2026 bekannt gemacht.