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Uns Amtsblatt
Ausgabe 6/2026
Amt Schönberger Land
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Öffentliche Bekanntmachung

über Unterhaltungsarbeiten an Gewässern zweiter Ordnung des Wasser-und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine

Die Unterhaltungsarbeiten zur Sohl- und Böschungsmahd im Verbandsgebiet werden in der Zeit vom 01. Juli bis 18. Dezember 2026 zur Ausführung kommen.

Weiterhin sind im Jahresverlauf Anlandungen und andere Abflusshindernisse zu beseitigen.

Notwendige Gehölzpflege wird von Oktober des laufenden Jahres bis Februar des nächsten Jahres durchgeführt.

Gemäß § 41 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771), in Verbindung mit § 66 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), mehrfach geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. Mai 2016 (GVOBl. M-V S. 431, 432), haben Grundstückseigentümer und Nutzer von Anliegergrundstücken das Betreten und Befahren der Grundstücke und Gewässer zur Durchführung von Unterhaltungsarbeiten zu dulden.

Auskünfte an Eigentümer und Nutzer von betroffenen Grundstücken, Inhaber von Fischereirechten, Verbände und andere Gewässernutzer erteilt der Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine in seinen Diensträumen im Degtower Weg 1 in 23936 Grevesmühlen, (Tel. 03881/2505, 03881/714415, Fax 03881/714420) in der Zeit von Montag bis Donnerstag 8:00 - 15:00 Uhr und Freitag 8:00 - 12:00 Uhr.

U. Schönfeld, Verbandsvorsteher