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Uns Amtsblatt
Ausgabe 7/2023
Amt Schönberger Land
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Bekanntmachung

Bestätigungsvermerk und Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom 20.04.2023 über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 des Amtes Schönberger Land

Der Jahresabschluss des Amtes Schönberger Land zum 31.12.2021 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Schönberger Land geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 (i.d.F. vom 23.03.2023) zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Bestätigungsvermerk

Gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) obliegt die örtliche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde/Amt.

Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1, 3 bis 5 und 8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmungen haben wir den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie den Anlagen zum Jahresabschluss - unter Einbeziehung des Rechnungswesens des

Amtes Schönberger Land

für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Das Rechnungswesen und der Jahresabschluss sowie die Anlagen zum Jahresabschluss gemäß § 60 KV M-V und der §§ 24 bis 53a GemHVO-Doppik wurde von der Verwaltung des Amtes Schönberger Land unter Gesamtverantwortung des Amtsvorstehers erstellt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss sowie der Anlagen zum Jahresabschluss unter Einbeziehung des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Verhältnisse des Amtes Schönberger Land abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung unter Beachtung des § 3 a KPG vorgenommen. Die Prüfung haben wir so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss und die Anlagen zum Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Amtes Schönberger Land sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Rechnungswesen, in der Buchführung, im Jahresabschluss und in den Anlagen zum Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung des Rechnungswesens wurde im Umfang auf ein erforderliches Maß bezogen. Der Prüfung wurde insbesondere die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit, die Erteilung der Kassenanordnung, das eigene Rechnungswesen des Amtes, die Berücksichtigung von Entscheidungen des Amtsvorstehers hinsichtlich des Rechnungswesens einbezogen.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsvorschriften und der wesentlichen Einschätzung der Verwaltung des Amtes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und der Anlagen zum Jahresabschluss. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse und uns erteilten Auskünfte entsprechen im Wesentlichen der Jahresabschluss und die dem Jahresabschluss erläuternden Anlagen mit den oben bezeichneten Einschränkungen den Vorschriften des § 60 KV MV und der §§ 24 bis 48 sowie der §§ 50 bis 53a GemHVO-Doppik sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vorwiegend ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Amtes Schönberger Land.

Im Ergebnis unserer Prüfung stellen wir zu den wirtschaftlichen Verhältnisse des Amtes Schönberger Land ergänzend fest:

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Amtes Schönberger Land geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen. Über die Feststellungen hinaus hat die Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung von erheblicher Bedeutung sind. Der Rechnungsprüfungsausschuss erteilt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Schönberg, 20.04.2023

gez. Peter Tengler
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
des Amtes Schönberger Land

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.04.2023 beschlossen, dem Amtsausschuss des Amtes Schönberger Land die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2021 des Amtes Schönberger Land in der Fassung vom 23.03.2023 zu empfehlen. Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 wurden dem Amtsausschuss in seiner Sitzung am 29.06.2023 bekanntgegeben.

Der Bestätigungsvermerk und der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Schönberger Land über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 des Amtes Schönberger Land werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 und der Bestätigungsvermerk liegen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Schönberg, 11.07.2023

gez. Frank Lenschow
Amtsvorsteher
Amt Schönberger Land

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 13.07.2023 bekannt gemacht.