Der Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Siemz-Niendorf zum 31.12.2021 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Siemz-Niendorf geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Siemz-Niendorf hat das Ergebnis in seinem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 (i.d.F. vom 02.05.2023) der Gemeinde Siemz-Niendorf zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) obliegt die örtliche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde.
Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1, 3 bis 5 und 8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmungen haben wir den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang sowie den Anlagen zum Jahresabschluss - unter Einbeziehung des Rechnungswesens der
Gemeinde Siemz-Niendorf
für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Das Rechnungswesen und der Jahresabschluss sowie die Anlagen zum Jahresabschluss gemäß § 60 KV M-V und der §§ 24 bis 53 GemHVO-Doppik wurde von der Verwaltung des Amtes Schönberger Land unter Gesamtverantwortung des Amtsvorstehers und der Bürgermeisterin erstellt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss sowie der Anlagen zum Jahresabschluss unter Einbeziehung des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Siemz-Niendorf abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung unter Beachtung des § 3 a KPG vorgenommen. Die Prüfung haben wir so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss und die Anlagen zum Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde Siemz-Niendorf sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Rechnungswesen, in der Buchführung, im Jahresabschluss und in den Anlagen zum Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung des Rechnungswesens wurde im Umfang auf ein erforderliches Maß bezogen. Die Prüfung wurde insbesondere die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit, die Erteilung der Kassenanordnung und unter der Berücksichtigung von Entscheidungen der Bürgermeisterin hinsichtlich des Rechnungswesens einbezogen.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsvorschriften und der wesentlichen Einschätzung der Verwaltung der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und der Anlagen zum Jahresabschluss. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse und uns erteilten Auskünfte entsprechen der Jahresabschluss und die dem Jahresabschluss erläuternden Anlagen den Vorschriften des § 60 KV MV und der §§ 24 bis 48 sowie der §§ 50 bis 53 GemHVO-Doppik sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Siemz-Niendorf.
Im Ergebnis unserer Prüfung stellen wir zu den wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Siemz-Niendorf fest:
| Das Vermögen (Bilanzsumme) beträgt zum 31. Dezember 2021 | T€ | 2.869,0 |
| Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31. Dezember 2021 | % | 71,8 |
| Das wirtschaftliche Eigenkapital (unter Einbeziehung der Sonderposten) beträgt zum Gesamtvermögen zum 31. Dezember 2021 | % | 99,6 |
| Langfristige Kreditverbindlichkeiten bestehen zum 31. Dezember 2021 | T€ | 0,0 |
| Die Verbindlichkeitenquote (kurzfristiges und langfristiges Fremdkapital) beträgt zum 31. Dezember 2021 | % | 0,4 |
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| Die Gemeinde Siemz-Niendorf ist zum Bilanzstichtag nicht überschuldet. Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bestehen nicht. | ||
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| Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2021 beträgt | T€ | - 91,7 |
| Entnahmen aus den Rücklagen erfolgten in Höhe von | T€ | 0,0 |
| Zweckgebundene Ergebnisrücklagen wurden gebildet in Höhe von | T€ | 0,0 |
| Das Jahresergebnis 2021 beträgt nach Veränderung der Rücklagen | T€ | - 91,7 |
| Der Ergebnisvortrag aus den Haushaltsvorjahren beträgt | T€ | - 1.315,1 |
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| Im Haushaltsjahr 2021 ist der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik in der Ergebnisrechnung nicht gegeben. | ||
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| Die Finanzrechnung 2021 weist einen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen aus in Höhe von | T€ | 54,8 |
| aus dem Vorjahr sind gemäß §16 Abs.2 GemHVO-Doppik vorzutragen | T€ | 232,5 |
| die planmäßigen Tilgungen für Investitionskredite betragen in 2021 | T€ | 0,0 |
| Es verbleibt ein Saldo in Höhe von | T€ | 287,3 |
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| Unter Berücksichtigung des Vortrags aus Haushaltsvorjahr ist im Haushaltsjahr 2021 der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung, gemäß § 16, Abs. 2 GemHVO-Doppik gegeben. | ||
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| Die Investitionsauszahlungen betragen in 2021 | T€ | 50,8 |
| Sie sind im Haushaltsjahr 2021 finanziert durch: |
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| Investitionseinzahlungen | T€ | 70,1 |
| Aufnahme von investiven Krediten | T€ | 0,0 |
| durch Eigenmittel | T€ | 0,0 |
| Die Investitionskredite haben unter Berücksichtigung der Tilgung abgenommen um | T€ | 0,0 |
| Die liquiden Mittel haben insgesamt zugenommen um | T€ | 76,3 |
Im Haushaltsjahr 2021 ist der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik unter der Berücksichtigung der Ergebnisse des Haushaltsvorjahres in der Ergebnisrechnung nicht gegeben und in der Finanzrechnung gegeben.
Die Gemeinde Siemz-Niendorf hat eine Fortführung des Haushaltssicherungskonzeptes erstellt. Diese wurde am 25.02.2021 durch die Gemeindevertretung beschlossen und der Rechtsaufsicht des LK NWM mit der Haushaltssatzung 2021 vorgelegt. Mit Schreiben vom 26.03.2021 wurde durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises NWM die Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Siemz- Niendorf genehmigt.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Siemz-Niendorf geben nach unserer Beurteilung zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.
Über die Feststellungen hinaus hat die Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung von größerer Bedeutung sind.
Siemz-Niendorf, 31.05.2023
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31.05.2023 beschlossen, der Gemeindevertretung Siemz-Niendorf die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2021 der Gemeinde Siemz-Niendorf in der Fassung vom 02.05.2023 zu empfehlen. Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlussprüfung 2021 wurden der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 15.06.2023 bekanntgegeben.
Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Siemz-Niendorf werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Prüfbericht und der Bestätigungsvermerk liegen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Siemz-Niendorf, 11.07.2023
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 13.07.2023 bekannt gemacht.