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Ausgabe 7/2023
Amt Schönberger Land
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2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Selmsdorf für das Haushaltsjahr 2022/23

Aufgrund der § 45 i.V.m. § 47 und 48 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.05.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde Der Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1

der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

festgesetzt.

____

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Bleibt unverändert.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Bleibt unverändert.

§ 4

Kassenkredite

Bleibt unverändert.

§ 5

Hebesätze

Bleibt unverändert.

§ 6

Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt bisher 11 Vollzeitäquivalente (VzÄ) und nunmehr 12 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7

Weitere Vorschriften

Bleibt unverändert.

Nachrichtliche Angaben:

Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich

1.

zum Ergebnishaushalt

das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

von bisher

1.051.580 EUR

auf voraussichtlich

1.034.980 EUR

2.

zum Finanzhaushalt

der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungenzum 31. Dezember des Haushaltsjahres

von bisher

-1.389.200 EUR

auf voraussichtlich

-1.405.800 EUR

3.

zum Eigenkapital

der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezemberdes Haushaltsjahres

von bisher

21.247.143 EUR

auf voraussichtlich

21.230.543 EUR

Nachrichtliche Angaben:

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 26.06.2023 erteilt.

Selmsdorf, den 27. Juni 2023

gez. Marcus Kreft

(Siegel)

Bürgermeister
Hinweis:

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M.V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben von 19.06.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen. Die vorstehende 2.Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme an 7 Tagen nach Bekanntmachung im Amtsgebäude in Dassow, Grevesmühlener Straße 17b während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

gez. Kreft
Bürgermeister

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 30.06.2023 bekannt gemacht.