Aufgrund der § 45 i.V.m. § 47 und 48 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.05.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde Der Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 werden
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| von bisher EUR | auf EUR |
| 1. | im Ergebnishaushalt |
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| der Gesamtbetrag der Erträge | 7.897.300 | 7.897.300 |
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| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 8.629.900 | 8.646.500 |
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| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -732.600 | -749.200 |
| 2. | im Finanzhaushalt |
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| a) | der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 7.732.800 | 7.732.800 |
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| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 | 8.005.900 | 8.022.500 |
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| der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | -273.100 | -289.700 |
| b) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 5.528.900 | 5.528.900 |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 6.777.700 | 6.777.700 |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | -1.248.800 | -1.248.800 |
festgesetzt.
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1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Bleibt unverändert.
Bleibt unverändert.
Bleibt unverändert.
Bleibt unverändert.
Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt bisher 11 Vollzeitäquivalente (VzÄ) und nunmehr 12 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Bleibt unverändert.
Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich
| 1. | zum Ergebnishaushalt |
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| das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | von bisher | 1.051.580 EUR |
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| auf voraussichtlich | 1.034.980 EUR |
| 2. | zum Finanzhaushalt |
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| der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungenzum 31. Dezember des Haushaltsjahres | von bisher | -1.389.200 EUR |
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| auf voraussichtlich | -1.405.800 EUR |
| 3. | zum Eigenkapital |
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| der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezemberdes Haushaltsjahres | von bisher | 21.247.143 EUR |
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| auf voraussichtlich | 21.230.543 EUR |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 26.06.2023 erteilt.
Selmsdorf, den 27. Juni 2023
gez. Marcus Kreft | (Siegel) |
Bürgermeister | |
Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M.V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben von 19.06.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen. Die vorstehende 2.Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme an 7 Tagen nach Bekanntmachung im Amtsgebäude in Dassow, Grevesmühlener Straße 17b während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 30.06.2023 bekannt gemacht.