[Vorbemerkungen: Diese Bekanntmachung korrigiert und präzisiert die vom 19.06.2023 datierende Bekanntmachung „Ergänzendes Verfahren zum Vorhaben Deponieabschnittstrennung mittels multifunktionaler Abdichtung (MFA) der Deponie Ihlenberg DK III am Standort Selmsdorf (MFA DK III Ihlenberg)". Sie bezieht sich auf dasselbe Vorhaben, verschiebt den Auslegungszeitraum und enthält genauere sowie zusätzliche Hinweise, um die Verständlichkeit der Bekanntmachung zu verbessern.]
Die Vorhabenträgerin, die IAG - Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft mbH, Ihlenberg 1, 23923 Selmsdorf, beantragt bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM), die Zulassung des Änderungsvorhabens „Deponieabschnittstrennung mittels multifunktionaler Abdichtung (MFA)" in Bezug auf die Deponie Ihlenberg. Bei dem Verfahren handelt es sich um ein ergänzendes Verfahren in Gestalt eines Planfeststellungsverfahrens mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Die IAG reichte den Antrag in diesem ergänzenden Planfeststellungsverfahren ursprünglich im Februar 2022 beim StALU WM ein. Die Antragstellung erfolgte in Anknüpfung an das ursprünglich ab Ende 2011 durchgeführte Plangenehmigungsverfahren zum Vorhaben „Deponieabschnittstrennung mittels MFA", das in die Plangenehmigung des StALU WM vom 29.01.2013 mündete, an den sich anschließenden Verwaltungsprozess, betreffend die Plangenehmigung vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald, einschließlich des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Greifswald vom 15.01.2019, Az. 5 K 12/14, mit dem das Oberverwaltungsgericht den Verwaltungsprozess „zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung" ausgesetzt hat, sowie an den Scoping-Termin vom 11.12.2019. Auf der Grundlage der Vollständigkeitsprüfung durch das StALU WM überarbeitete die IAG die Antragsunterlagen und reichte die überarbeitete Fassung im März 2023 ein.
Das Vorhaben „Deponieabschnittstrennung mittels multifunktionaler Abdichtung (MFA)" beinhaltet eine Änderung der Deponie Ihlenberg und ihres Betriebes durch die Errichtung einer multifunktionalen Abdichtung (MFA) zur Deponieabschnittstrennung insbesondere zwecks Fortsetzung des Ablagerungsbetriebes auf dem verändert zugeschnittenen Deponieabschnitt (DA) 7 unter geänderten technischen Bedingungen. Insoweit umfasst das Vorhaben nicht nur die Beschaffenheit der Anlage, nämlich soweit durch die Errichtung der MFA der Aufbau des Deponiekörpers geändert wurde, sondern zudem auch den Betrieb, da auf die MFA Abfälle im DA 7 (oberhalb der Altdeponie, DA 1) abgelagert werden. Durch die MFA werden die in der Stilllegungsphase befindlichen Deponieabschnitte (hier „DA 1") der Deponie Ihlenberg bautechnisch von dem Ablagerungsbereich der Deponie abgegrenzt, der sich daran anlehnt bzw. oberhalb des DA 1 befindet, und der damit von dem entsprechend veränderten Zuschnitt des DA 7 umfasst ist. Der DA 7 ist der Deponieklasse (DK) III zuzuordnen und ermöglicht die Ablagerung solcher Abfälle, die gesetzlich als gefährlich eingestuft sind.
Der Deponiestandort Ihlenberg 1 in 23923 Selmsdorf befindet sich etwa auf halber Strecke zwischen den Ortschaften Selmsdorf und Schönberg, südlich der Bundesstraße 104. Die bauliche Errichtung der Deponieabschnittstrennung mittels MFA betrifft die folgenden Flurstücke:
| Gemarkung: | Selmsdorf |
| Flur: | 4 |
| Flurstück: | 19, 20, 33 - 39, 46, 47, 57 |
Unter Berücksichtigung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Greifswald vom 15.01.2019, Az. 5 K 12/14 wird für das in Rede stehende Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als ergänzendes Verfahren gemäß § 4 Abs. lb Satz 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) i. V. m. § 75 Abs. la des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durchgeführt. Das Planfeststellungsverfahren erfolgt gemäß §§ 72 und 73 VwVfG mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Im Planfeststellungsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG durchzuführen.
Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3 UVPG wird festgestellt, dass für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht. In seinem Beschluss vom 15.01.2019 zu Az. 5 K 12/14 hat das Oberverwaltungsgericht Greifswald ausgeführt, dass in dem vorliegend gegebenen Fall der Betriebstechnologie „Deponieabschnitt auf Deponieabschnitt" mit Erfordernis einer Basisabdichtung für den neuen auflagernden Deponieabschnitt die gesetzlich zwingende Anforderung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Neuerrichtung einer Deponie für gefährliche Abfälle zu berücksichtigen ist; erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen könnten vorliegend im Rahmen einer überschlägigen Umweltverträglichkeitsprüfung nicht ausgeschlossen werden. Unter Zugrundelegung dieser gerichtlichen Ausführungen hat die IAG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und das StALU WM das Entfallen einer Vorprüfung als zweckmäßig erachtet (§ 7 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 9 Abs. 4 UVPG).
Die IAG hat einen Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) erstellt.
Die Antragsunterlagen einschließlich des UVP-Berichts liegen einen Monat zu den angegebenen Zeiten im
| 1. | StALU WM, Abteilung 5 Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin im 1. Obergeschoss | |
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| montags bis donnerstags | 7:30 - 15:30 Uhr |
| freitags | 7:30 - 12:00 Uhr |
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| 2. | Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, Fachbereich 4 Bauen und Gemeindeentwicklung, im 1. Obergeschoss, Zimmer 205 | |
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| montags und mittwochs | 9:00 - 12:00 Uhr |
| dienstags und donnerstags | 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
zur Einsichtnahme aus.
Darüber hinaus erfolgt die Zugänglichmachung der Antragsunterlagen einschließlich des UVP-Berichts online auf der Homepage des StALU WM
https://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse Bekanntmachungen/
und im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „MFA DK III Ihlenberg"
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Die folgenden das Vorhaben betreffenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen liegen dem StALU WM zu Beginn des Beteiligungsverfahrens vor:
| - | Erläuterungsbericht | |
| - | Anlage 1: | Zugelassene Abfallarten auf der Deponie Ihlenberg |
| - | Anlage 2: | Plan- und Bestandsunterlagen |
| - | Anlage 3: | Auszug Liegenschaftskataster und Grundbuch |
| - | Anlage 4: | Flächennutzungsplan Gemeinde Selmsdorf. 5. Änderung Stand 30.09.2009 |
| - | Anlage 5: | UVP-Bericht |
| - | Anlage 6: | Permeabilitätsberechnungen Geologische/Technische Barriere |
| - | Anlage 7: | Fachgutachten zur Setzungsprognose |
| - | Anlage 8: | Fachgutachten Gleitsicherheit der MFA |
| - | Anlage 9: | Fachgutachten zur Standsicherheit |
| - | Anlage 10: | Hydraulische Berechnungen |
| - | Anlage 11: | Geogitter-Dimensionierung zur MFA |
| - | Anlage 12: | Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan inkl. Arbeitssicherheits-Plan zur MFA |
| - | Anlage 13: | Kurzbericht inkl. Anlagen und Fundstellenverzeichnis zum Bauantragsformular |
| - | Anlage 14: | Auslaugungsverhalten des Deponiekörpers unter der MFA |
| - | Anlage 15: | Auflastbedingte Auswirkungen auf deponietechn. Einrichtungen unterhalb MFA |
| - | Anlage 16: | Betrachtung Auswirkung potentieller Schadensfall MFA |
| - | Anlage 17: | Fachgutachten zu Staubimmissionen |
| - | Anlage 18: | Fachgutachten zu Geräuschimmissionen |
| - | Anlage 19: | Fachgutachten zu Geruchsimmissionen |
| - | Anlage 20: | Fachgutachten zu Deponiegasimmissionen des Deponiebetriebes |
| - | Anlage 21: | Fachgutachten zum Grundwassermonitoring |
| - | Anlage 22: | Fachgutachten zum Oberflächenwassermonitoring |
| - | Anlage 23: | Fachgutachten zu Tritiumimmissionen |
| - | Anlage 24: | Fachgutachten zum Standortmonitoring Boden |
Die Auslegung beginnt am 17.07.2023 und endet mit Ablauf des 16.08.2023. Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 17.07.2023 bis einschließlich 18.09.2023 schriftlich oder zur Niederschrift bei den o. g. Behörden oder in elektronischer Form per qualifiziert signierter E-Mail an
StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de
unter dem Betreff: „Einwendung MFA DK III Ihlenberg" als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein elektronisches Dokument der elektronischen Form nur genügt, wenn es mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Eine nicht qualifiziert signierte E-Mail entfaltet keine rechtliche Wirkung und wahrt insbesondere die Präklusionsfrist nicht.
Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Einwendungsfrist auch für Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG gilt. Etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG sind bei den in der Bekanntmachung zu bezeichnenden Stellen innerhalb der Einwendungsfrist vorzubringen (§ 73 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 VwVfG).
Mit Ablauf der Äußerungsfrist (17.07.2023 bis einschließlich 18.09.2023) sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, im Planfeststellungsverfahren ausgeschlossen. Die Äußerungsfrist gilt auch für solche Einwendungen, die sich nicht auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens beziehen.
Name und Anschrift der Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Einwendungen mit unleserlichen Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Einwendungen werden der Antragstellerin sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Zuständigkeit von den Einwendungen berührt wird, bekanntgegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben werden gemäß § 73 Abs. 6 VwVfG, auch bei Ausbleiben der Antragstellerin, der Personen, die Einwendungen erhoben haben oder anderer Beteiligter erörtert. Der Erörterungstermin gemäß § 68 VwVfG wird gesondert bekanntgegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass diejenigen Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder diejenigen Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können und die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Zuständig für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens ist das StALU WM, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin. Dort sind weitere relevante Informationen erhältlich und dort können Äußerungen oder Fragen eingereicht werden.
Bei der möglichen Zulassungsentscheidung handelt es sich um einen Planfeststellungsbeschluss. Falls ein Planfeststellungsbeschluss ergeht, verschmilzt er mit der Plangenehmigung des StALU WM vom 29.01.2013 zu einer Einheit und bewirkt die Zulassung des Vorhabens „Deponieabschnittstrennung mittels multifunktionaler Abdichtung (MFA)" nach Maßgabe seines Inhalts.
Schwerin, d. 10.07.2023
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 10.07.2023 bekannt gemacht.