Amt Schönberger Land
- Der Gemeindewahlleiter -
Gemäß § 46 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in der zurzeit geltenden Fassung hat Frau Anke Goerke mit Schreiben vom 20.06.2024 erklärt, dass sie ihr Mandat als Gemeindevertreterin niederlegt.
Der Sitz geht gemäß § 46 Abs. 2 LKWG M-V auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der Anwohner-Interessengemeinschaft Menzendorf (AIM) über, aus dem die Ausgeschiedene gewählt worden ist.
Gemäß § 46 Absatz 1 bis 5 LKWG M-V stelle ich fest, dass der Sitz auf
Herrn Mathias Freitag
übergeht. Herr Freitag hat den Sitz in der Gemeindevertretung angenommen. Der Übergang des Sitzes wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Gegen diese Feststellung kann jede/jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Menzendorf und die untere Rechtsaufsichtsbehörde binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntmachung Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe beim Gemeindewahlleiter, 23923 Schönberg, Am Markt 15, zu erheben. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Schönberg, den 02.07.2024