Amt Schönberger Land
Der Gemeindewahlleiter
Gemäß § 46 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in der zurzeit geltenden Fassung hat Herr Lutz Götze mit Schreiben vom 17.06.2024 erklärt, dass er sein Mandat als Stadtvertreter niederlegt.
Der Sitz geht gemäß § 46 Abs. 2 LKWG M-V auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) über, aus dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist.
Gemäß § 46 Absatz 1 bis 5 LKWG M-V stelle ich fest, dass der Sitz auf
Herrn Johannes Jörke
übergeht. Herr Jörke hat den Sitz in der Stadtvertretung angenommen.
Der Übergang des Sitzes wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Gegen diese Feststellung kann jede/jeder Wahlberechtigte der Stadt Schönberg und die untere Rechtsaufsichtbehörde binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntmachung Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe beim Gemeindewahlleiter, 23923 Schönberg, Am Markt 15, zu erheben. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung
Schönberg, den 26.06.2024