Titel Logo
Uns Amtsblatt
Ausgabe 7/2024
Amt Schönberger Land
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung über das Nachrücken einer Ersatzperson in die Stadtvertretung Schönberg

Amt Schönberger Land

Der Gemeindewahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung über das Nachrücken einer Ersatzperson in die Stadtvertretung Schönberg

Gemäß § 46 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in der zurzeit geltenden Fassung hat Herr Lutz Götze mit Schreiben vom 17.06.2024 erklärt, dass er sein Mandat als Stadtvertreter niederlegt.

Der Sitz geht gemäß § 46 Abs. 2 LKWG M-V auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) über, aus dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist.

Gemäß § 46 Absatz 1 bis 5 LKWG M-V stelle ich fest, dass der Sitz auf

Herrn Johannes Jörke

übergeht. Herr Jörke hat den Sitz in der Stadtvertretung angenommen.

Der Übergang des Sitzes wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.

Gegen diese Feststellung kann jede/jeder Wahlberechtigte der Stadt Schönberg und die untere Rechtsaufsichtbehörde binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntmachung Einspruch einlegen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe beim Gemeindewahlleiter, 23923 Schönberg, Am Markt 15, zu erheben. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung

Schönberg, den 26.06.2024

gez. Sperling
Gemeindewahlleiter