Amt Schönberger Land
Der Gemeindewahlleiter
Gemäß § 46 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in der zurzeit geltenden Fassung hat Frau Catharina Cordts mit Schreiben vom 18.06.2024 erklärt, dass sie ihr Mandat als Gemeindevertreterin niederlegt.
Der Sitz geht gemäß § 46 Abs. 2 LKWG M-V auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der Initiative für eine ökologische und soziale Politik in der Gemeinde Lüdersdorf (INI) über, aus dem die Ausgeschiedene gewählt worden ist.
Gemäß § 46 Absatz 1 bis 5 LKWG M-V stelle ich fest, dass der Sitz auf
Herrn Dr. Christian-Richard Kier
übergeht. Herr Kier hat den Sitz in der Gemeindevertretung angenommen.
Der Übergang des Sitzes wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Gegen diese Feststellung kann jede/jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Lüdersdorf und die untere Rechtsaufsichtbehörde binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntmachung Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe beim Gemeindewahlleiter, 23923 Schönberg, Am Markt 15, zu erheben. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung
Schönberg, den 26.06.2024