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Ausgabe 7/2024
Amt Schönberger Land
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2. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Schönberg 2024

Aufgrund der § 45 i.V.m. § 47, 48 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 28.05.2024 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidung des Landrates des Landkreises Nordwestmecklenburg zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen, folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1

der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

festgesetzt.

_________

1einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf:

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungenwird festgesetzt

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.

§ 6

Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

Die Gesamtzahl der im Nachtragsplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert.

§ 7

Wertgrenzen

Die Regelungen bleiben unverändert.

§ 8

Bewirtschaftungsegeln

Die Regeln bleiben unverändert.

Nachrichtliche Angaben:

Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich

1.

zum Ergebnishaushalt

das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

2.

zum Finanzhaushalt

der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

3.

zum Eigenkapital

der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 24.06.2024 erteilt.

Schönberg, den 25. Juni 2024

gez. Stephan Korn

(Siegel)

Bürgermeister

Hinweis:

Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde - Der Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg- zu dengenehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 24.06.2024 wie folgt bekanntgegeben worden:

Investitionskredite 2024

Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen in Höhe von 1.303.600 EUR genehmigt. Zusätzlich eingehende investive Einzahlungen mit Ausnahme von zweckgebundenen Zuweisungen sind zur Verringerung des Kreditbedarfes einzusetzen. Der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ist bei den Investitionsvorhaben zwingend zu berücksichtigen, Einsparungsmöglichkeiten und Angebote sind dementsprechend zu nutzen.

Verpflichtungsermächtigungen 2024

Gemäß § 54 Abs. 4 KV M-V wird der in § 3 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 400.000 € vollständig genehmigt.

Kassenkredite 2024

Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag für Kassenkredite in Höhe von 2.000.000 EUR vollständig genehmigt.

Die vorstehende 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im Amtsgebäude in Dassow, Grevesmühlener Straße 17 b öffentlich aus.

gez. Lenschow
Amtsvorsteher

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen am 25.06.2024 amtlich bekannt gemacht.