Aufgrund der § 45 i.V.m. § 47, 48 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 28.05.2024 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidung des Landrates des Landkreises Nordwestmecklenburg zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen, folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 werden
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| von bisher EUR | auf EUR |
| 1. | im Ergebnishaushalt |
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| der Gesamtbetrag der Erträge | 7.576.200 | 7.678.200 |
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| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 9.012.600 | 9.067.800 |
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| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -1.436.400 | -1.389.600 |
| 2. | im Finanzhaushalt |
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| a) | der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 7.174.900 | 7.276.900 |
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| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 | 8.701.400 | 8.705.200 |
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| der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | -1.526.500 | -1.428.300 |
| b) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 3.787.600 | 3.636.400 |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 7.043.500 | 7.079.000 |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | -3.255.900 | -3.442.600 |
festgesetzt.
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1einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| von bisher EUR | auf EUR |
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf: | 1.116.900 | 1.303.600 |
| von bisher EUR | auf EUR |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungenwird festgesetzt | 150.000 | 400.000 |
| von bisher EUR | auf EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt | 2.000.000 | 2.000.000 |
Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.
Die Gesamtzahl der im Nachtragsplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert.
Die Regelungen bleiben unverändert.
Die Regeln bleiben unverändert.
Nachrichtliche Angaben:
Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich
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| in 2024 | |
| 1. | zum Ergebnishaushalt |
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| das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | von bisher | -1.472.593 EUR |
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| auf voraussichtlich | -1.425.794 EUR |
| 2. | zum Finanzhaushalt |
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| der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | von bisher | -1.302.273 EUR |
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| auf voraussichtlich | -1.204.073 EUR |
| 3. | zum Eigenkapital |
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| der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | von bisher | 16.224.240 EUR |
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| auf voraussichtlich | 16.271.040 EUR |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 24.06.2024 erteilt.
Schönberg, den 25. Juni 2024
| gez. Stephan Korn | (Siegel) |
| Bürgermeister | |
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde - Der Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg- zu dengenehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 24.06.2024 wie folgt bekanntgegeben worden:
Investitionskredite 2024
Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen in Höhe von 1.303.600 EUR genehmigt. Zusätzlich eingehende investive Einzahlungen mit Ausnahme von zweckgebundenen Zuweisungen sind zur Verringerung des Kreditbedarfes einzusetzen. Der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ist bei den Investitionsvorhaben zwingend zu berücksichtigen, Einsparungsmöglichkeiten und Angebote sind dementsprechend zu nutzen.
Verpflichtungsermächtigungen 2024
Gemäß § 54 Abs. 4 KV M-V wird der in § 3 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 400.000 € vollständig genehmigt.
Kassenkredite 2024
Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag für Kassenkredite in Höhe von 2.000.000 EUR vollständig genehmigt.
Die vorstehende 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im Amtsgebäude in Dassow, Grevesmühlener Straße 17 b öffentlich aus.
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen am 25.06.2024 amtlich bekannt gemacht.