Amt Schönberger Land
- Der Gemeindewahlleiter -
Gemäß § 46 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in der zurzeit geltenden Fassung hat Herr Marcus Kreft mit Schreiben vom 20.06.2024 erklärt, dass er sein Mandat als Gemeindevertreter niederlegt.
Der Sitz geht gemäß § 46 Abs. 2 LKWG M-V auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) über, aus dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist.
Da Frau Anett Kofeldt als nächste Ersatzperson mit Erklärung vom 27.06.2024 das Wahlehrenamt nicht angenommen hat, geht der Sitz auf die darauffolgende Ersatzperson über.
Gemäß § 46 Absatz 1 bis 5 LKWG M-V stelle ich fest, dass der Sitz auf
Herrn Peter Tengler
übergeht. Herr Tengler hat den Sitz in der Gemeindevertretung angenommen.
Der Übergang des Sitzes wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Gegen diese Feststellung kann jede/jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Selmsdorf und die untere Rechtsaufsichtsbehörde binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntmachung Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe beim Gemeindewahlleiter, 23923 Schönberg, Am Markt 15, zu erheben. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Schönberg, den 02.07.2024