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Ausgabe 7/2025
Amt Schönberger Land
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1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Menzendorf (Hebesatzsatzung) vom 16.07.2025

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 270), zuletzt geändert durch Berichtigung (GVOBl. M-V 2024 S. 351), in Verbindung mit dem § 1 Abs. 1 und § 25 Grundsteuergesetz vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965),zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) und des § 1 des Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer und zur Ermittlung aufkommensneutraler Hebesätze (GemGrStZustÜHebG M-V) vom 18. Dezember 1995 (GVOBl. M-V S. 658), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Dezember 2023 (GVOBl. M-V S. 924, 927), sowie des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S.4167), zuletzt geändert durch Artikel 19 vom 27. März 2024 (BGBl. I S. 108), und des Gesetzes zur Übertragung der Verwaltung der Gewerbesteuer auf die Gemeinden vom 5. August 1991 (GVOBl. M-V S. 338) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Menzendorf vom 24.06.2025 nachfolgende Satzung erlassen:

Artikel 1

Änderung der Satzung

Die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Menzendorf vom 08. Januar 2025 wird wie folgt geändert:

Die in § 1 festgesetzten Hebesätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (Grundsteuer A)

b)

für das Grundvermögen (Grundsteuer B)

2.

Gewerbesteuer

Artikel 2

Inkrafttreten

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Menzendorf (Hebesatzsatzung) tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.

Menzendorf, den 16. Juli 2025

gez. Anke Goerke

(Siegel)

Bürgermeisterin

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gem. § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 17.07.2025 bekannt gemacht.