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Uns Amtsblatt
Ausgabe 7/2026
Amt Schönberger Land
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1. Nachtragshaushaltsatzung der Gemeinde Lüdersdorf zum Haushalt 2026

Aufgrund des § 45 i.V. § 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.06.2026 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Die Gesamtbeträge bleiben unverändert bestehen.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen bleibt unverändert bestehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird von bisher 824.900 Euro auf 1.800.000 Euro festgesetzt.

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für Realsteuern bleiben unverändert bestehen.

§ 6

Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert bestehen.

§ 7

Wertgrenzen

Bleibt unverändert bestehen.

§ 8

Bewirtschaftungsregeln

Bleibt unverändert bestehen.

Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 sind möglich.

Lüdersdorf, den 06.07.2026 (Dienstsiegel)

gez. Dr. Huzel
Bürgermeister 
Hinweis:

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Lüdersdorf für das Haushaltsjahr 2026 wurde am 06.07.2026 mit folgenden Entscheidungen erteilt:

Kassenkredite:

Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der in § 4 der Nachtragssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.800.000 EUR vollständig genehmigt.

Die Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme an 7 Tagen nach Bekanntmachung im Amtsgebäude in Schönberg, Amtsstraße 2 während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

gez. Dr. Huzel
Bürgermeister