Aufgrund des § 45 i.V. § 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.06.2026 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Die Gesamtbeträge bleiben unverändert bestehen.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen bleibt unverändert bestehen.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird von bisher 824.900 Euro auf 1.800.000 Euro festgesetzt.
Die Hebesätze für Realsteuern bleiben unverändert bestehen.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert bestehen.
Bleibt unverändert bestehen.
Bleibt unverändert bestehen.
Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 sind möglich.
Lüdersdorf, den 06.07.2026 (Dienstsiegel)
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Lüdersdorf für das Haushaltsjahr 2026 wurde am 06.07.2026 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
Kassenkredite:
Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der in § 4 der Nachtragssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.800.000 EUR vollständig genehmigt.
Die Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme an 7 Tagen nach Bekanntmachung im Amtsgebäude in Schönberg, Amtsstraße 2 während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.