Titel Logo
Uns Amtsblatt
Ausgabe 7/2026
Amt Schönberger Land
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bestätigungsvermerkt und Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom 07.05.2026 über die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Selmsdorf

Bekanntmachung

Der Jahresabschluss der Gemeinde Selmsdorf zum 31.12.2024 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Selmsdorf geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 (i.d.F. vom 28.04.2026) zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

Gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) obliegt die örtliche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde.

Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1, 3 bis 5 und 8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmungen haben wir den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie den Anlagen zum Jahresabschluss - unter Einbeziehung des Rechnungswesens der

Gemeinde Selmsdorf

für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.

Das Rechnungswesen und der Jahresabschluss sowie die Anlagen zum Jahresabschluss gemäß § 60 KV M-V und der §§ 24 bis 53a GemHVO-Doppik wurde von der Verwaltung des Amtes Schönberger Land unter Gesamtverantwortung des Amtsvorstehers und des Bürgermeisters erstellt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss sowie der Anlagen zum Jahresabschluss unter Einbeziehung des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Selmsdorf abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung unter Beachtung des § 3 a KPG vorgenommen. Die Prüfung haben wir so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss und die Anlagen zum Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde Selmsdorf sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Rechnungswesen, in der Buchführung, im Jahresabschluss und in den Anlagen zum Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung des Rechnungswesens wurde im Umfang auf ein erforderliches Maß beschränkt. Zu Prüfung wurde insbesondere die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit, die Erteilung der Kassenanordnung, das eigene Rechnungswesen der Gemeinde Selmsdorf, die Berücksichtigung von Entscheidungen des Bürgermeisters hinsichtlich des Rechnungswesens einbezogen.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsvorschriften und der wesentlichen Einschätzung der Verwaltung der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und der Anlagen zum Jahresabschluss. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse und uns erteilten Auskünfte entsprechen der Jahresabschluss und die dem Jahresabschluss erläuternden Anlagen den Vorschriften des § 60 KV MV und der §§ 24 bis 48 sowie der §§ 50 bis 53a GemHVO-Doppik sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Selmsdorf.

Im Ergebnis unserer Prüfung stellen wir zu den wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Selmsdorf ergänzend fest:

Die Gemeinde Selmsdorf ist zum Bilanzstichtag nicht überschuldet. Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bestehen nicht.

Im Haushaltsjahr 2024 ist der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik in der Ergebnisrechnung gegeben.

Unter Berücksichtigung des Vortrages aus Haushaltsvorjahren ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V gegeben.

Der Haushaltsausgleich für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Selmsdorf ist gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik unter Berücksichtigung der Vorjahre in der Ergebnisrechnung und in der Finanzrechnung erreicht.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Selmsdorf geben nach unserer Beurteilung noch keinen Anlass zur Besorgnis. Berücksichtigt werden muss aber, dass die Haushaltsermächtigungen für das Folgejahr den vorhandenen liquiden Mittelbestand überschreiten.

Über die Feststellungen hinaus hat die Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung von größerer Bedeutung sind.

Selmsdorf, den 07.05.2026

gez. Lilia Mohrmann
1. stellvertretende Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses
der Gemeinde Selmsdorf

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.05.2026 beschlossen, der Gemeindevertretung Selmsdorf die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2024 der Gemeinde Selmsdorf in der Fassung vom 28.04.2026 zu empfehlen. Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 wurden der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 16.06.2026 bekanntgegeben.

Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 und der Bestätigungsvermerk liegen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Selmsdorf, den 07.07.2026

gez. Markus Kreft
Bürgermeister der Gemeinde Selmsdorf

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 23.07.2026 bekannt gemacht.