Aufstellung des Umlegungsplanes und die Möglichkeit der Einsichtnahme bei berechtigtem Interesse
Der Umlegungsausschuss der Stadt Schönberg hat nach § 66 Abs. 1 Baugesetzbuch durch Beschluss vom 17. Juli 2023 den Umlegungsplan aufgestellt. Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und 6 Umlegungsverzeichnissen
Der Umlegungsplan enthält gemäß § 66 Abs. 2 Baugesetzbuch den in Aussicht genommenen Neuzustand mit allen tatsächlichen und rechtlichen Änderungen, die die im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke erfahren. Der Umlegungsplan kann gemäß § 69 Abs. 1 Baugesetzbuch beim Amt Schönberger Land, Dassower Str. 4, 23923 Schönberg eingesehen werden. Den Umlegungsplan kann jeder innerhalb der Dienststunden einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Die öffentliche Bekanntmachung vom 27. August 2021 über die Einleitung des Umlegungsverfahrens enthält die Aufforderung zur Anmeldung von Rechten. Nach § 48 Abs. 2 Baugesetzbuch ist diese Frist mit der Beschlussfassung über die Aufstellung des Umlegungsplanes abgelaufen.
Den am Umlegungsverfahren nach § 48 Baugesetzbuch Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt (§ 70 Baugesetzbuch).