Amt Schönberger Land
| Betrifft: | Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“ im Westen des Ortsteils Lüdersdorf |
| hier: | Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat in ihrer Sitzung am 23. Juli 2024 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB beschlossen.
Mit gleichem Datum wurde der Entwurf mit Änderungsvorgaben von der Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf gebilligt.
Der gem. Vorgabe der Gemeindevertretung überarbeitete Entwurf, bestehend aus der Planzeichnung Teil (A) und den textlichen Festsetzungen im Text Teil (B) und die Begründung werden
vom 09. September 2024 bis einschließlich 09. Oktober 2024
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht.
Die vorgenannten Unterlagen können auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter der Adresse www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/Auslegungen während der Dauer der Veröffentlichung (Veröffentlichungsfrist) eingesehen werden.
Die Unterlagen stehen während der Veröffentlichungsfrist auch im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal) unter der Adresse https://www.bauportal-mv.de zur Verfügung.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die oben genannten Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV, 1. OG, an der Aushangtafel, in 23923 Schönberg, während folgender Zeiten:
| - | Montag - Donnerstag: | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, |
| - | Dienstag und Donnerstag: | von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
und darüber hinaus nach vorheriger Terminabstimmung (Tel.-Nr. 038828/330-1410) zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Die Größe des Geltungsbereiches beträgt 5.735 m².
Es handelt sich um einen weitgehend bebauten Siedlungsbereich mit einem rechtskräftigen Bebauungsplan, der infolge notwendiger Anpassungsmaßnahmen geändert werden soll. Das Planungsziel ist die Aufhebung von Nutzungsbeschränkungen durch Grünfestsetzungen, um die Bebaubarkeit der betroffenen Hanggrundstücke zu verbessern.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“ wird daher im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB im Rahmen der Innenentwicklung aufgestellt, sodass von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und von der Angabe gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, abgesehen werden kann.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“ ist im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt.
Übersichtsplan (ohne Maßstab)
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@schoenberger-land.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege schriftlich an das
- | Amt Schönberger Land, Fachbereich IV, Am Markt 15, 23923 Schönberg |
oder während der angegebenen Zeiten bzw. im Rahmen eines vereinbarten Termins im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV – Bauen und Gemeindeentwicklung in 23923 Schönberg zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Lüdersdorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdatenschutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird hingewiesen. http://www.schoenberger-land.de/Datenschutzerklärung
Lüdersdorf, den 20.08.2024
gez. Prof. Dr. Huzel | (Siegel) |
Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf |
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Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen am 22.08.2024 bekannt gemacht.