Aufgrund der § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung (der Stadtvertretung, des Amtsausschusses vom 10.07.2025 nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 werden
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| von bisher EUR | auf EUR |
| 1. | im Ergebnishaushalt |
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| der Gesamtbetrag der Erträge | 6.783.700 | 7.036.800 | |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 7.466.900 | 7.652.400 | |
| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -683.200 | -615.600 | |
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| 2. | im Finanzhaushalt |
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| a) | der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 6.527.500 | 6.780.600 |
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| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 | 7.011.800 | 7.175.500 |
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| der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | -484.300 | -394.900 |
| b) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 0 | 0 |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 2.445.500 | 2.495.900 |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | -2.445.500 | -2.495.900 |
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festgesetzt.
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1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung)
bleibt unverändert bei 2.400.800 €.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen verbleibt unverändert bei 0 €.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird unverändert festgesetzt auf 500.000 €.
Die Amtsumlage wird von bisher 18,4 % auf 19,25 % der Umlagegrundlagen festgesetzt.
Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt bisher 69,75 Vollzeitäquivalente (VzÄ) und nunmehr 70,75 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Die weiteren Vorschriften aus der Haushaltssatzung bleiben unverändert.
Nachrichtliche Angaben:
Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich
| 1. | zum Ergebnishaushalt |
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| das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | von bisher | 458.897 EUR | |
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| auf voraussichtlich | 526.497 EUR | |
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| 2. | zum Finanzhaushalt |
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| der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | von bisher | -642.359 EUR | |
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| auf voraussichtlich | -552.959 EUR | |
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| 3. | zum Eigenkapital |
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| der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezemberdes Haushaltsjahres | von bisher | 1.614.669 EUR | |
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| auf voraussichtlich | 1.682.269 EUR | |
Schönberg, 24.07.2025
gez. Frank Lenschow | (Siegel) |
Amtsvorsteher |
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Hinweis:
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Nordwestmecklenburg zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 24.07.2025 wie folgt bekanntgegeben worden: Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen in Höhe von
2.400.800 EUR
vollständig unter folgender Bedingung genehmigt:
Der genehmigte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen reduziert sich um den Betrag der Zuwendungen Dritter für Investitionen, die bisher nicht für die Investitionsmaßnahmen im Haushalt 2025 veranschlagt sind. Zusätzlich eingehende investive Einzahlungen mit Ausnahme von zweckgebundenen Zuweisungen sind zur Verringerung des Kreditbedarfes einzusetzen. Der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ist bei den Investitionsvorhaben zwingend zu berücksichtigen, Einsparungsmöglichkeiten und Angebote sind dementsprechend zu nutzen. Des Weiteren weise ich darauf hin, dass bei der Vergabe von Aufträgen die maßgeblichen nationalen und EU-Rechtsvorschriften über die Ausschreibung und Vergabe von Leistungen zu beachten sind.
Die vorstehende Nachtraghaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im Amtsgebäude in 23923 Schönberg, Amtsstraße 2 während der allgemeinen Öffnungszeiten für sieben Tage nach Bekanntmachung öffentlich aus.
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 24.07.2025 bekannt gemacht.