Aufgrund des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V. S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 8. April 2025 nachfolgende Satzung der Gemeinde Selmsdorf erlassen:
Ein intaktes Gemeinschaftsleben in der Gemeinde Selmsdorf ist ohne Vereine nicht denkbar. Die Vereine sind ein wesentlicher Bestandteil der dörflichen Gemeinschaft und erfüllen somit gesellschaftliche Aufgaben.
Die Gemeinde Selmsdorf fördert nach dieser Satzung Vereine, die ihren Sitz im Gemeindegebiet Selmsdorf haben und durch deren Vereinszweck der aktive Breiten- und Leistungssport oder kulturelle, historische und soziale Belange gefördert werden.
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Zuschüsse nach dieser Satzung sind freiwillige Leistungen und werden nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt. Bei nicht ausreichenden Mitteln können die Leistungen gekürzt oder eingestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung kann aus dieser Satzung nicht hergeleitet werden. Jeder Verein erhält auf Antrag für das laufende Kalenderjahr einen Zuschuss von 15,00 € pro Mitglied. Die Anzahl der Mitglieder richtet sich nach dem Stand vom 1. Februar des laufenden Jahres.
Folgende Voraussetzungen müssen für eine Förderung gemäß der Satzung gegeben sein:
Der Verein:
Die Antragsstellung hat bis zum 31.03. des laufenden Jahres zu erfolgen. Bei der Antragsstellung ist die Mitgliederzahl zu benennen. Die Gemeinde behält sich eine stichprobenartige Überprüfung der Mitgliederzahlen vor. Die Auszahlung erfolgt bis zum 30.04. des laufenden Jahres. Weiterhin sind die Veranstaltungen zu benennen, welche der Verein im Jahr durchführen möchte.
Ein Verwendungsnachweis ist bis zum 31.12. des laufenden Jahres einzureichen. Vereine, die den Verwendungsnachweis nicht fristgerecht eingereicht haben, müssen die Fördermittel zurückzahlen. Zum Verwendungsnachweis gehört ein Sachbericht zu den durchgeführten Veranstaltungen, der darstellt inwieweit die finanziellen Fördermittel verwendet wurden.
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Selmsdorf, den 5. August 2025
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 05.08.2025 bekannt gemacht.