Übersicht über den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02 „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage“ in der Gemeinde Siemz-Niendorf
| hier: | Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02 „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage“ der Gemeinde Siemz-Niendorf gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Siemz-Niendorf hat in Ihrer öffentlichen Sitzung am 08.05.2025 die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02 „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage“ für das Gebiet westlich der Ortslage Sabow, östlich der Maurine und nördlich der Bundesautobahn A 20 in der Gemeinde Siemz-Niendorf gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage“ ist im Übersichtsplan dargestellt.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplanes und der Begründung werden in der Zeit
vom 01.09.2025 bis einschließlich 01.10.2025
zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind in das Internet unter der Adresse www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/Auslegungen und in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) unter der Adresse https://www.bauportal-mv.de zur Einsichtnahme für den Zeitraum der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die oben genannten Planunterlagen während der o.g. Veröffentlichungsfrist als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV, 1. OG, an der Aushangtafel, in 23923 Schönberg, während folgender Zeiten:
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| - | Montag - Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, |
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| - | Dienstag | von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, |
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| - | Donnerstag | von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
und darüber hinaus nach vorheriger Terminabstimmung (Tel.-Nr. 038828/330-1415) zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB in einem regulären Verfahren mit allen nach Baugesetzbuch erforderlichen Beteiligungsschritten, einschließlich der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, welche in Form des Umweltberichtes gesonderter Teil der Begründung wird.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren sowie Anregungen zu den Inhalten schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Stellungnahmen können schriftlich hervorgebracht werden.
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| - | vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@schoenberger-land.de |
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| - | Postanschrift des Amtes: Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg |
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Auch die Meinung von Kindern und Jugendlichen ist gefragt: Es wird besonders darauf hingewiesen, dass Kindern und Jugendlichen gleichermaßen die Möglichkeit gegeben ist, sich über die Planung der Gemeinde zu informieren und Anregungen anzubringen. Für Fragen steht der Fachbereich IV - Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes Schönberger Land (Tel. 038828 / 330 1415) gerne zur Verfügung.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdatenschutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird ausdrücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger-land.de/Datenschutzerklärung.
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen einsehbar.
Siemz-Niendorf, den 19.08.2025
gez. Anne Haberkorn | (Siegel) |
Bürgermeisterin |
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